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dem und Wäldern herum laufen liesse. Man bar siedaher nicht allein in die Städte eingenommen., sonder«sie auch nachher in besondere Gebäude eingesperret.Diese Gebäude hiessen Cauitr«, daher, bereits erwähn.'tei Maßen, das deutsche Wort Kloster; die einge-sperreten Jungfrauen und Witwen aber wurden Gorr-geweihere Jungfrauen,. Ascetnae, Nonnen, Ukönch-rinnen, genannt.
Nachdem die Regel des Benedictus in den Klösterneingeführt worden war, nahmen auch die Kloster-Krauendieselbe an, und richteten ihre Clausuren völlig nachden Mönchs - Instituten ein. Sie lebten untet derVorsorge und Aufsicht einer Aebrissnin, die sie Mutternannten, und es war anfangs nicht aller Zugang zuihnen verbothen; sie erschienen bisweilen öffentlich, be-suchten den gewöhnlichen öffentlichen Gottesdienst, gin-gen zu ihren Freunden rc. bis endlich die Ausschweifun-gen einiger Nonnen verursachten, daß sie in besondere. Clausuren, als in Gefängnisse, eingesperret wurden,eigene Tempel bekamen, und ohne wichtige Ursache, undvon dein Bischöfe erhaltene Erlaubniß, niemahls aus-gehen durften.
Es sind daher die religiösen Jungfrauen, oder Non-nen, gewisse Gott verlobte Personen, welche in Zelleneingeschlossen, von der Welt gänzlich abgesondert sind,und nach gewissen vorgeschriebenen Regeln heilig unterder Beherrschung eh,er Obern leben müssen.
Diese weibliche Religiösen, oder Nonnen, verrich-ten ihre Profession mit größern Feyerlichkeiten, als dieMönche; sie werden über ihre Profession noch beson-ders eingeweihet., Vormahls wurde vor dem HostenJahre keine zur Profession gelassen; heutiges Tagesaber werden nur 25 Jahr, in gewissen Fällen auchweniger, erfordert. Ihre Einweihung ist dem Bischöfevorbehalten, und kann, weil es eine priesterliche Hand-lung ist> von der Obern nicht verrichtet werden. Vor