Band 
Vierzigster Theil, von Kleid bis Klo.
Seite
714
JPEG-Download
 

714 Kloster.

ber gleich gestraft, die Nonne aber lebendig eingemauert,folglich auf gewisse Art wie die Vestaliimen lebendig be-graben; daher müssen sie ihren Stand weit genaueruno strenger halten, als die Mönche.

Ferner haben die Nonnen einen ganz besondern Got-tesdienst. Sie haben ihre eigene, in dem Kloster zu-gleich mit eingeschlossene Beth - Sahle (Oratoria);diese sind so eingerichtet, daß sie von dem Tempel ausvon niemand gesehen werden, sie selbst aber auch nie-mand sehen können, wenn öffentlicher Gottesdienst ist.Weil sie aber sowohl zum Predigen, als Messe kestn,zum Beichten und zu andern gottesdienstlichen Uebun-gen, sowohl Priester als auch andere Kirchen-Dienernöthig haben, so stehen sie mehrentheils unter einemandern Manns-Kloster von ihrem Orden in Schuß,von welchem ihnen von Zeit zu Zeit Priester, Prediger,Beicht-Väter, und andere nöthige Kirchen-Dienerzugesendet werden, mit denen sie zu gewissen Zeiten undStunden umgehen dürfen; hoch ist hierbey alle mögli-che Vorsicht Nöthig, wenn .alle Gelegenheit zu Aerger-nissen und Ausschweifungen vermieden werden soll.

Endlich werden auch die Nonnen in Llericgs undI.sicas eingetheilt. Die ersten werden Chor-Schwe-stern f und die andern -Laien - Schwestern, genannt.Ihr Gottesdienst wird in lateinischer Sprache, undebenfalls zu gewissen eingetheilten Stunden auf ihremChore verrichtet, wovon die meisten kein Wort ver-stehen. .

Ferner müssen sie ihren Obern einen blinden Ge-horsam leisten. . Sie sind vorzüglich einem Bischöfeunterworfen, wenn sie gleich erimirt sind, indem siedemselben -alsdann als einem Bevollmächtigten.desPapstes gehorchen; die Cisterzienserinnen und Bettel-Nonnen aber werden von den Mönchen ihres Ordensregiert, und stehen unser dem Ordens - General. Siestehen ferner unter ihren eigenen Aebcissiniien und

Prior-