216 Kunst-Akademie, inMayriz.
und dergl., sich in diese Akademie einverleiben und eil"schreiben lassen, oder aber, es sollte ihnen nicht er/laubt seyn, ihre Runst und Profession ferner zu trei-den, zu welchen, Ende wir die hierüber zu verfertugende nahmentliche Liste innerhalb 8 Tagen gewärti-gen. Wer nun, zweyten«' von selbiger Unserer Lür-gerschafe bereits einverleibt ist, soll zwar jährlich 3 Wder Akademie nichts bezahlen, jedoch schuldig seyn,in die Zahl der Akademie sich einschreiben zu lassen;und wenn er die Akademie seines Nutzens balber her»nach frequentirey will, so Mii er zu deren Unterhalt-ung«- Rosten mehr nicht, als i Gulden, jährlich bef*zutragen. Dahingegen, drittens: alle diejenige, wel-che keine Bürger sind, und gleichwohl ihre professwsstreiben, sollen alle jabrlich, sie besuchen die Akademieoder nicht, zu derselben Unterhaltung 6 Gulden erle-gen. Gleichwie, viertens: ein hierzu eigens zu be-stimmendes Mitglied der Akademie alle jährliche Ei>"nähme und 2lusgabe getreulich zu besorgen hat, alssoll auch die in Beyseyn der zwey Aeltesten zu Endedes Jahres vorher abgelegte und unterschrieben«Rechnung an Uns eingeschickt, mithin das eingehend«anders nicht, als zum dluyen und Besten der Akad«-mie, keinesrpeges aber unnöthig angewendet werden-Fünftens: gegenwärtige Unsere gnädigste Verordnungsoll nebst den Jahrs »Rechnungen wohl verwahrt a»stbehalten, davon auch eine Abschrift, inigl. die nah-mentlichc Liste nach dem Alphabet in dem Zimmer aufigirt werden. Und nachdem schliesilichen wir de"der Akademie» einverleibten Mitgliedern Unsern landes-herrlichen Schuiz und protection insbesondre gnädigstzugedacht, als soll auch zu diesem Ende von Unser«*nachgesetzten Regierung derstlben in allen und jed«"Gelegenheiten die hülfliche Hand gebothen werdetIn Urkund dessen haben wir gegenwärtige «Ordnungeigenhändig unterschrieben, und Unser geheimes Bar"zelley-Insiegel hieran hängen lassen. So geschehtMaynz, d. 23 Der. 1757.
Friedrich Carl Kurfürst, mppr.
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