Band 
Fünf und funzigster Theil. Von Kum bis Kupfer.
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18 Kunst--Akademie, in Paris.

Die Zcichmmgs- Akademie ven Gc. Lucasin paria, (Acadtfmie de St. Luc) war eigentlich vwitAnfange eine Gesellschaft von Mahler», die sich i 39 rzusammen begaben, und eine Gilde, wie wir es inDeutschland nennen, unter sich errichteten, zu wel«cher sich auch hernach die Bildhauer gefetteten. Diesebehandelten alle andere Mahler und Bildhauer, wel-che nicht in ihre Zunft eingeschrieben waren, alsPfuscher. Im I. 1432 erhielt diese Gilde eine Be-freyung von allen Steuern und Abgaben, auch alle»öffentlichen Dienftieistangen, vom König Karl VII.Da aberdiese Freyheit sehr gemißbraucht wurde, soent-stand darüber die königl. Akademie der Mahlerimd Bildhauer, Aeademie royale de Pciurme &dc Sculpture. Indessen behielt die Gesellschaft vonSt. Lucas, doch durch eine kön.Declaration von 1705,die Freyheit eine öffentliche- Schulö zu halten, nebstihren übrigen Privilegien. Der Mißbrauch aberhörte deshalb nicht aus, und es ließen sich Verschiebdene in diese Gesellschaft aufnehmen, die theils bloßeHandwerker, theils nur Bilder- oder Kupferstich-Händler waren. Man sagt auch, daß diese Akademienunmehr aufgehoben sey.

Die Academie royalc de Peinture & de Sculp*ture, wurde von dön, Stats-Secrctär und Ober-Auf-seher der königl. Gebäude, Hrn. de Nqycrs. gestiftet,und 1667 mit königl. Freyheiten, auch mit den ge-schicktesten Künstlern versehen. Sie steht noch in deingrößten Ansehen. Ihre Professoren halten täglichöffentliche Vorlesungen, und indem kön.Pallaste ihreZusammenkunft, haben auch das Recht, noch in demganzen Königreiche dergleichen Akademien anzulegen.Alle 2 Jahr werden die vornehmsten Werke der K""st/von den Mitgliedern dieser Akademie, im MonathOctober der öffentlichen Beurtheilung ausgestellt.