Band 
Fünf und funzigster Theil. Von Kum bis Kupfer.
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244 Kimst-Akademie, ill Wien.

dagegen verbunden, von Zeit zu Zeit die Akademie zubesuchen, zur Aneiferung der Schüler öfters nach derNatur umzuzeichnen, oder die Akademie manchmahlmit einem Stücke ihrer Kunst zu bereichern. Siest^leu auch ihre Skizeu, besonders öffentlichen Oerternbestimmter Werke, dem Rathe zur Prüfung vorlegen,und die ausgeführten Kunst»Stücke, zum Vortheilder Studierenden, auf einige Tage in der Akademieaufstellen.

Diejenigen, die des unentgeltlichen Unterrichtres theilhaftig zu werden verlangen, worunter auchJünglinge, die aus Neigung zum Schönen sich bloßeinige Kenntniß oder Fertigkeit zu erwerben gedenke»,zu verstehen sind, haben sich beziehnngsweiseaanf dieClasse bey dem Director derselben, und Alle bey dei»Secretariate wegen Einverleibung in die Matrikel, j»melden; sodann die gewöhnlichen Classen-Stunde»unausbleiblich, und mit täglicher Aufzeichnung betNahmen (*), zu beobachten, oder, wofern sie <ui^zusehen genöthigt wären, dem Director die entschuldiggenden Ursachen anzuzeigen, den Lehrern Achtung «»&Gehorsam zu erweisen, und sich überhaupt gesittet ti» 5anständig zu betragen. Wogegen der Uebertreter deßsen, nach zweymahliger Ermahnung, als ein dieserhöchsten landesväterl. Gnade Unwürdiger, auf i» ,?mer ausgeschlossen wird. Jene aber, die in Ausübemig einer dieser Künste ihr künftiges Gewerbe mach^wollen, sind, gegen genaue Beobachtung dieser OrD» ?ung, und erhaltenes alljährlich ertieliertes akabe»^isches Attestat, von der Militär-Stellung ausgenoi»^me», und erhalten, wenn sie dereinst entweder innem großen Coucurs den zweyten Preis erhalten, i»’&denselben der Akademie überlassen, oder sich sonst

einer

(*) Woju die vorhanden»» Büchlein vvm Secretariate aus, 's«'gen Einrichtung der akademischen Zeugnisse bestimmt f»^'