§z6 Lebhaftigkeit in Gesellschaften.
theilhaft seyn, wenn man unter den gangbarenWerken der Dichtkunst eine Anzahl solcher Liederhätte, davon man zur Ermunterung der Gemüther,denen es an Lebhaftigkeit fehlt, Gebrauch machenkönnte. Alles Scherzhafte, darin wahre Lebhaftig-keit herrscht, wenn nur sonst nichts , was den gutenGeschmack beleidigt, darin ist, kann zu dieser Absichtangewendet werden.
Die Lebhaftigkeit eines Gesellschafters, ge-hört mit Recht unter die guten und vorzüglichen Ei-genschaften desselben. Durch sie bringt er das Nütz-liche und Angenehme in den Zirkel, wo er sich be-findet; durch sie giebt er der zur Unterhaltung der Ge-sellschaft bestimmten Zeit unvermerkt einen schnellenFluß, und seht sich überhaupt in den Stand, zu Er-langung gesellschaftlicher Endzwecke das brauchbarsteund zureichendste Mittel zu werden. Es ist daher dieseEigenschaft, wegen ihrer ausgebreiteten Vortheilein Absicht der Gesellschaft jederzeit gjs ein untrieglicherProbier-Stein von der Tauglichkeit und Umauglich-keit eines Menschen zur Gesellschaft angenommenworden, dergestalt, daß nach dem darin üblichenRede - Gebrauche, lebhaft seyn und einen guten Ge-sellschafter abgeben; nicht lebhaft seyn und sich nichtzur Gesellschaft schicken, meistentheils gleichgeltendeRedens-Arten sind.
So allgemein aber die Menschen darin überein-kommen, Laß die Lebhaftigkeit ein unentbehrliche;Stück in dem Charakter einet guten Gesellschafterssey, so uneinig sind sie in dem Begriffe und in ihrerUrtheilen von der Lebhaftigkeit selbst. Die Erfahnmjist ein Zeuge hiervon. Eine Person wird oft von du-sen lebhaft genannt, welche von jenen für schläftic,und noch von andern in Ansehung der Gesellschaft ga:für todt gehalten wird. Die verschiedenen Vov