Band 
Sieben und sechzigster Theil, von Lebens-Art bis Lederz.
Seite
538
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538 Lebhaftigkeit in Gesellschaften.

samkeit einer Sache kann also eine größere und einekleinere seyn. Wenn wir uns einen lebhaften Gesell-'schaster vorstellen, so werden wir nicht lange ungewißseyn können, welcher Grad der Wirksamkeit beyder Lebhaftigkeit zu sehen sey. Wir werden, durchdiesen und durch andere Beyspiele überführt, ein-'hällig den höhern Grad der Wirksamkeit bey der Leb-haftigkeit annehmen, und den kleinen, den geringernGrad derselben der Schläfrigkeit überlassen. Diesesvoraus gesetzt, so kann man sagen, daß die Lebhaft-igkeit, überhaupt genommen, eine solche Beschaf-fenheit einer Sache sey, vermöge welcher sie in Ab-sicht einer gewissen Sache in einem höher» Gradewirksam ist.

Man wird aus diesem Begriffe ohne viele Müheeinsehen, was zur Lebhaftigkeit eines Gesellschaftersgehört; denn man darf nur an statt der gewissenSache, in Absicht deren die Lebhaftigkeit geschäftigist, den Begriff der Gesellschaft setzen, so wird dieLebhaftigkeit des Gesellschafters eine solche Be-schaffenheit desselben seyn, vermöge deren er in Ab-sicht der Gesellschaft in einem höher« Grade sichwirksam beweiset. Die Gesellschaft läßt sich nichtohne einen Endzweck denken. Man kommt zusam-men, um eine gewisse Absicht zu erreichen. DerjenigeGesellschafter demnach, der sich zu Erreichung jdesEndzweckes einer gewissen Gesellschaft nicht in.!ge-ringcm Grade wirksam bezeigt, verdient mit Rechtden Nahmen eines lebhaften Gesellschafters.

Die Endzwecks der Gesellschaften sind verschie-den. Man kann sie aber überhaupt auf zwey Artensetzen, nähmlich auf gute, und böse. Die Erfahr-ung lehrt, daß es in Absicht derleztern Menso lebhafteGesellschafter geben könne, als in Absicht der erstem.Es wird dAnnach aus diesem Grsichkspuncrr eine dop-pelte Art der Lebhaftigkeit in Gesellschaften er-