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Lebhaftigkeit in Gesellschaften.
scheinen: eine moralisch gute, und eine» hnoralzschböse. Dieses wird uns Gelegenheit geben, denBe-griff eines lebhaften Gesellschafters etwas genauer zubestimmen. Derjenige, der sich zur Erreichung einesbösen Endzweckes einer gewissen Gesellschaft in dersel,ben sehr geschäftig beweiset, der schwächt sowohl beystch, als bey den übrigen Gliedern, welche in dieböse Absicht der Gesellschaft einstimmen, die Fertigekeit und Kräfte zum Guten in einem hohen Grade.Er macht sich und seine Gesellschaft immer unwirksa-mer zum Guten, immer untüchtiger zur Tugend undzu den großen Absichten vernünftiger Geschöpfe.Der Verlust aber von der Wirksamkeit in Beziehungauf eine gewisse Sache, heißt, in der allgemeinstenBedeutung, der Tod. Er tödtet sich demnach nebstseiner Gesellschaft durch diese Art der Lebhaftigkeitauf eine moralische Weise. Eine Lebhaftigkeit aber,die mit Zernichrung einer Lebhaftigkeit in Absicht aufdas Gute verknüpft ist, ist eine unerlaubte, und inder That keine, sondern nur eine scheinbare Lebhaft-igkeit. Es wird demnach diejenige allein, welche zuErlangung eines guten Endzweckes bloß beschäft-igt ist, eine wahre genennet werden können, und der-jenige allein lebhaft seyn, der diese leztcre besitzt,oder zu Erreichung eines guten Endzweckeseiner ge-wissen Gesellschaft in einen» höher» Grade wirk-sam ist.
Wo Endzwecke erreichet werden sollen, müssenMittel angewendet werden. Allein, die Mittel sindwieder von verschiedener Art. Es giebt geschickteund nngcschickte Mittel. Auch in Ansehung diesermuß die Lebhaftigkeit betrachtet werden, wenn mandie Erkenntniß von derselben genauer machen will.Geschickte Mittel sind solche Mittel, weiche denGrund von der Wirklichkeit des Endzweckes enthal-ten ; diejenigen aber, durch welche der Endzweck nicht
erlangt