Band 
Sieben und sechzigster Theil, von Lebens-Art bis Lederz.
Seite
542
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54r Lebhaftigkeit in Gesellschaften.

er ist nur zu Erreichung der gesellschaftlichen Absichtverpflichtet, aber nicht zu Bewirtung eines mehrrrn,das über diese hinaus geht. Die Weisheit, welchenichts umsonst thut, mischt sich auch hier mit ein,um die Schranken einer wahren Lebhaftigkeit zu bt:stimmen, und schließt die Einrichtung und Stärke derMittel bloß auf die Erlangung der Absicht ein. Dadie Weisheit eine Tugend ist, und die Lebhaftigkeitebenfalls, so können sie einander nicht aufheben, son-dern müssen mit einander verbunden, ja die Lebhaft-igkeit muß durch die Weisheit bestimmet und einge-richtet werden, weil die Lebhaftigkeit, wenn sie einewahre und keine scheinbare ist, gute Mittel zu Er,reichung eines guten Endzweckes anwenden muß, dieWeisheit aber eine Verbindung guter Mitte! mit gu-ten Endzwecken ist. Die wahre Lebhaftigkeit mußdemnach unter den geschickten guten Mitteln einengemeinschaftlichen guten Endzweck zu bewirken,bloß solche wählen, die nicht mehr wirklich machen,als der bestimmte gesellschaftliche Endzweck leidenwill und erfordert. Ueberschrritet ein Lebhafter dieseSchranken, und ist wirksamer als die Absicht der Ge-sellschaft es erfordert, und leiden will, so bleibt er nichtmehr lebhaft, sondern er fällt in einen Fehler, denman die Ausgelassenheit zu nennen pflegt. Die Leb-haftigkeit hat also ihre Gränzen auf beyden Seiten,welche sie nicht überschreiten muß, wenn sie auf dereinen Seite nicht zur Ausgelassenheit, auf der andernaber nicht zur Schläftigkeit werden soll. Einlebhaf-rer Gesellschafter wird sich vor beyden hüten, und, zuVermeidung der leztern, in einem höher,, Grade zuErreichung der gesellschaftlichen Absicht wirksamseyn, es ober, zu Vermeidung des erstem, bloßdurch solche, geschickte guce Mittel seyn, die nichtmehr wirklich machen, alöder jedesmahlige bestimmtegure Endzweck der Gesellschaft verstatten will.

Soll