Band 
Sieben und sechzigster Theil, von Lebens-Art bis Lederz.
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Lebhaftigkeit in Gesellschaften.

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Soll ein lebhafter Gesellschafter zu Erhaltungdes Endzweckes durch dazu geschickte Mittel wirksamseyn,. so muß er die Absicht der Gesellschaft stets vorAugen haben, die Mittel daraus erfinden, und sichalsdann in die erforderliche Wirkthätigkeit sehen.In seinen Handlungen muß eine Beziehung auf den-Haupt^ Endzweck und die unter demselben begriffenenNeben- Endzwecke Statt haben. Es muß in semenHandlungen nichts gefunden werden, was ohne alleWirkung auf die gesellschaftlichen bestimmten Absich-ten wäre, oder denselben gar zuwider lieft. Es mußeine Uebemnstimmung unter ihnen selbst, ein Zusam-menhang zwischen ihnen und den unmittelbaren Ab-sichten, die sie bewirken sollen, und eine Harmonieunter allen diesen mit den vornehmsten und Haupt-Endzwecken der Gesellschaft seyn. Denn wie wärees sonst möglich, daß der Endzweck der Gesellschafterreichet werden könnte, wenn die Handlungen nichtdarnach eingerichtet würden? Durch dieses Merk-mahl unterscheidet sich die Lebhaftigkeit von derFlüchtigkeit, einer Beschaffenheit, die gar zu oft mitder Lebhaftigkeit verwechselt wird, und es eben sowenig ist, als wenig ein Irrwisch ein Licht ist, wel-ches einen Reisenden seinen Absichten gemäß führt.Die Flüchtigkeit seht sich keinen gewissen Endzweck vor,noch viel weniger leidet es ihre Beschaffenheit, einenHaupt - Endzweck immer vor Augen zu haben, und dar-aus die Neben-Endzwecke, und nach denselben dieHandlungen als die Mittel, einzurichten. Es ist ihrdieses allzu mühsam und allzu langweilig. Sie liebtdie Verschiedenheit überhaupt, aber nicht die Ver-schiedenheit, die nach gewissen Absichten und Regelngeordnet ist, und mit einer Haupt-Sache in einer ge-nauen Verbindung sieht. Sie entfernt sich daher öftersvon der Haupt - Absicht der Gesellschaft. Sie bringtnicht selten leere Handlungen in Beziehung auf die-selbe