55o Lebhaftigkeit in Gesellschaften.
Gesellschaften eben deswegen nicht tugendhaft seyn kön-nen, ob sie sich gleich so stellen.
z. Ferner muß derjenige, der die wahre Lebhaft-igkeit besitzen will, gute Fähigkeiten von Natur erhal-ten haben, solche aber nicht roh und unbearbeitetliegen lassen, sondern die dadurch erlangten Fertigkei-ten immer mehr und mehr zu vergrößern suchen.Denn ein lebhafter Gesellschafter muß viele verschie-dene Arten von Fertigkeiten verbinden, um die Ab-sicht seiner Gesellschaft zu erreichen; Fertigkeiten abersetzen Fähigkeiten voraus. Hieraus folgt, daß der-jenige, der nicht viele Fähigkeiten von Natur empfan-gen hat, eine nur sehr eingeschränkte und kleine Leb-haftigkeit erhalten, derjenige aber, der viele empfan-gene Fähigkeiten nicht ausbessert und zu Fertigkeitenerhebt, keine große erreichen könne, ob er gleich dieAnlage dazu hat; daß derjenige, der seine Fertigkei-ten verliert, den Grad seiner Lebhaftigkeit nach demGrade des Verlustes schwäche, und derjenige, derseine Fertigkeiten vermehrt, seine Lebhaftigkeit nachdem Grade der Vermehrung vergrößere, mithin eskeinen Widerspruch in sich schließe, daß jemand, derzuvor nicht lebhaft war, es nachher noch werdenkönne.
4. Derjenige, der ein Besitzer der wahren Leb-haftigkeit seyn will, muß eine gereinigte VernunftUnd ein scharfes Urtheilungs-Vermögen haben; denner soll die Endzwecke der Gesellschaften beurtheilen,und, ehe er sich in Wirksamkeit setzt, untersuchen,ob sie auch moralisch gut sind. Nun giebt es einscheinbares und ein wahres Gute; beydes wird ge-meiniglich mit einander verwechselt. Es ist dahereine Schärfe des Urtheiles nöthig, um die Verwirr-ung zu entdecken, und das Blendende in dem Scheinezu vermeiden,
5. Der