Band 
Sieben und sechzigster Theil, von Lebens-Art bis Lederz.
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Lebhaftigkeit in Gesellschaften.

5» Der Besitzer einer wahren Lebhaftigkeit mußeinen gebesserten Willen haben; denn er soll durchHandlungen den Endzweck erreichen, diese aber kön-nen ohne den Willen nicht vollbracht werden. Dieseraber muß gebessert seyn, damit er nicht zu Erreich-ung eines moralisch bösen gesellschaftlichen Endzweckesmit wirke, und von der wahren zur scheinbaren Leb»haftigkeit verführet werde, sodann aber auch bey gu-ten Endzwecken sich vor bösen Handlungen hütenkönne.

6. Ein Besitzer der wahren Lebhaftigkeit muß ge-schwinde und geübt im Erfinden seyn, mithin erneguteErfi'ndungs. Kraft haben; denn er soll den Endzweckder Gesellschaft durch gute geschickte Mittel zu errei-chen, nach seinen Kräften bemühet seyn, die Mittelaber und deren Tauglichkeit sind jederzeit aus demEndzwecke zu schließen und herzuleiten. Smd aberdie Mittel gefunden, so gehört auch eine geschickteVerbindung und Anwendung derselben dazu, wenndie Erreichung des Endzweckes Statt haben soll»Es muß daher

7. ein Besißer der wahren Lebhaftigkeit Klugheitbesihen; denn die Klugheit ist die geschickte Anwend-ung der durch die Weisheit erfundenen Mittel. Manwird es oft auS der Erfahrung wahrnehmen, daß je-mand Fähigkeiten in keinem geringen Grade besitzt,daß er Fertigkeiten von verschiedenen Arten hat, daßer nicht langsam im Erfinden ist, aber die erfun-denen Mittel nicht geschickt verbinden lind auf die Er-reichung des Endzweckes anwenden kann. DieKlugrhert ist es, die aus der ganzen Menge der Fertigkei-ten, die ein lebhafter Gesellschafter sich erworben hat,diejenigen in Anwendung bringt, die man bey jedes-mahligem Vorfalle nöthig hat. Sie ist es, die vonden sich zudrängenden Einfällen des Witzes nur die-jenigen wählt, welche den wahren Charakter deffel-

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