Band 
Sieben und sechzigster Theil, von Lebens-Art bis Lederz.
Seite
554
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554 Lebhaftigkeit in Gesellschaften.

u. Der Begriff der Lebhaftigkeit lehrt »ins, daßsie eine praktische Tugend eines Gesellschafters sey;Die Vortheile also, die von einer praktischen Erkennt-niß überhaupt zu erwarten sind, werden auch hier durchdie Ausübung dieser Tugend in Gesellschaften zu er-warten seyn. Damit man aber die Ausübung dersel-ben sich erleichtere, muß man solche Gesellschaftenwählen, in dmen man nach dem jedesmahligen Maßeseiner Fähigkeiten und erlangten Fertigkeiten lebhaftseyn kann. Denn wählt man solche, die ausser derSphäre eines gewissen Grades der Lebhaftigkeit liegen,so kann man als ein lebhafter Gesellschafter nicht zumEndzwecke der Gesellschaft mit wirksam seyn, manbleibt ein stummer Zuhörer, und wird sich und derGesellschaft oft zur Last. Aus der Ausübung dieserTugend selbst wird man alsdann für sich noch beson-ders die Hindernisse und die Mängel entdecken kön-nen, welche die Lebhaftigkeit hindern und unvollkom-men machen. Man wirb alsdann überzeugt werdenkönnen von dem Grade seiner Urtheilungs.-Kraft,nach dem man aus den Wirkungen seiner eigenemHandlungen bey den Gesellschaftern sieht, ob man ge-schickte Mittel gewählt habe, oder nicht. Man wirdaus der Geschwindrgkeiloder Langsamkeit seiner Handl-ungen schießen können, ob man das gehörige Maßvon der Gegenwart des Geistes, von der feurigen Ein-bildungsKraft, von dem Witze, und den andern da-zu erforderlichen Gaben, habe. Denn wenn unsereKräfte von Andern in Wirkung gesetzt werden, so of-fenbaret sich uns ihr Vermögen weit deutlicher, undgewisser, als wenn wir uns ohne Proben und Prüf-ungen ihren Gehalt vorstellen. Der Witz eines Ge-sellschafters überfällt uns von ungefähr; wir werdenverwirrt; wir antworten, und antworten so, daß wiruns noch mehr verwickeln; wir haben Mühe, uns«ns dem Netze heraus zu ziehen. Wie lehrreich kön-