»ir Lübeckischer Martt'nsmann.
Mark. Werth nach dem 22 Fl. Fuß l ^4 Är. 2^ Pf.
Lübeckrsches Landgericht, s. unter La»^richt, Th. 59, S. 459-. . ^
Lübecker t§rob Lourenc sind die ^dem kubischen Fuße ausgemünzten 2 »»Mark-, desgleichen 8 und 4 Schillingschms.^Lübeckischer Marcinomann. Die Reich^Hkübeck ist von alten Zeiten her verpflichtet, ^Jahre, durch den ältesten Rathsdiener, (H" ^dienet) nebst 2 Zeugen, einen Ohm alten»veinmost dem Herzoge von Mecklenburg-^^,rin nach Schwerin als Geschenk zu -sch^Diese Solennität geschieht mit manchen be)o»^Umständen, von denen ich hier kürzlich nurgendes anführen will. ^
Lü
Der Abgesandte des Magistrats,so genannte Marcinsmann, und seine
ter werden in Lübeck mit Lebcnemitteln rel^versehen, und "müssen auf einem mit vier r»! ^Pferden bespannten offenen Wagen am ^-tig^Martini ausführen, und am Martinicage ^tags zwischen n und 12 Uhr in Schwert»,Nachmittags etwa um z Uhr muß der ^sandte mit seinen Begleitern zu Wagenund nach dem Schloßplätze fahren, um de»^-Rheinwein nach einigen observanzmaßigc»den und Gebrauchen in den Herzogliche» >e»ler abzuliefern. Nach der Ablieferung »^sWagen und Pferde genau besichtiget, »'sauch nur ein Nagel beschädiget ist, so si»d ' ^die Pferde als der Wagen an denfallen; *) Wenn alles untadelhaft bes ^
Dieses hat sich in Leu Jahren rS?»- '7°6- A'';wirklich ereignet; In vielen Jahren wurv