Band 
Vier und achtzigster Theil, von Mantel bis Marmorwaaren.
Seite
453
JPEG-Download
 

4 ZZ

2. Mark.

eine, 2. Figürlich versteht man unter Mark das'iert, ! nahrhafteste beste an einer Sache, doch nur inhncn einigen Fallen, und in Rücksicht auf die erstebett Bedeutung. Ihr sollt essen das Mark imstau/ Lande, i Mof. 45, iz.

ist, die, ein sehr altes und weit ausge-

' breiteres Wort, welches nach Herrn Adelungsdas Auseinandersehung überhaupt sowohl ein Zeichen,litt» als auch die damit bezeichnete Sache bedeutet,die ^ Ein Zeichen.

stakst 1) In der allgemeinsten Bedeutung, ein je-

des sichtbares und körperliches Erinnerungszei,a»d/ chen, wie das verwandte Mahl.*)

2) In engerer Bedeutung, die Gränze eirdes Landes oder eines Bezirks. **) EhedemBl>. brauchte man es im Deutschen von den Gränzen

. oller Art, selbst großer Reiche und Lander, da

b es denn auch wohl das Gemerk, das Bemerk,Und die Markung, lautete. Zeht ist es nurdoch voi, den Gränzen kleinerer Gebiete, beson-,ders der Gerichtsbezirke, Dorffluren und Ge-gis^ dteindegüter üblich. Die Feldmark, die Grämje eines Feldes, die Dorfmark, emes Dorfes,

! E'k ^olzmark, eines Gehölzes. S. Gränze,I S. 618-690.

" ^ > u. Eine mit einem Zeichen bemerkte Sache.

^ . r) Die mit Gränzzeichen bemerkte Fläche,

.. in seinen Marken oder Gränzen eingeschloß-der Bezirk, eine Bedeutung, welche ehedem von. i weitem Umfange war, und es zum Theil noch

letS Iin Anzels. N«»ic, im Finnland.

t esFi-

^ Bey dem Kero A»re!n,, bey dem Nvtker"» Latian im mittlern Latein N-rcii,, imEngt. , jm Dän. Mark, im Echwe». Ll»!,.«. j«

SkNIIj. Zäsrcd».