Band 
Vier und achtzigster Theil, von Mantel bis Marmorwaaren.
Seite
469
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Markec. 469

besonders auch das Märkergedinge oder Mär-kcrdlng genannt.

Von solchen Wäldern, die einer Gesell-schaft Märker gemeinschaftlich gehören, und denNahmen einer Mark führen, sind nachfolgendecilir bekanntesten:

1) Die Erbacher, Camberger und Würqes-s«r Marken, ehemahliger Churttierscher und Nas-sauischer Hoheit.

2) Die Kaltenholzhauser im Nassauischen,

z) Die Kcrburger im Nassaui'chen.

4) Die freye Mark Bannscheuec.

5) Die Mark des Großseifferscheids.

6) Die Mark zu Obercleen im Weilbur-Sischen.

7) Die Foffenhelde oder Fuchshöhle imKahenellenbogischen.

8) Die Homberger Mark in der Höhe, diehohe Mark um den Feldberg.

9) Die Märker des Eichelberges.

ro) Die Seulberger auch Rodheimer undCrlebacher Mark.

11) Die Bingenheimer Mark.

12) Die Märkerschaft Nunkel, Hoffen undEschenau.

iz) Die Aschabacher, Birkenlarer, ButS-bacher, Greduller, Mörlauer, Carbische, Hom-^urgische rc. rc. Marken.

Da ich mich im übrigen bey der Sacheselbst nicht aufhalten darf, indem diese in dieArtikel Forst Camera! Wesen, Forst.Regal,^Dald und andere gehört, so will ich hier we-nigstens noch einige Bücher nennen,' die von denGerechtsamen der Märker in Ansehung der Holz-barken handeln.

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