48» Mattlosung. Mattordnung.
Rafiolen an, schlagt solches in denselben undlaßt es geschwind Macken.
Auch pflegt man Mark und Aepfel untereinander zu hacken, ein wenig Zucker darein z»thun, es in einen guten Duttcneig zu schlagen,nach Gefallen zu formiren, in geschmolzenerButter in einer Pfanne zu backen und Zuckerdarauf zu streuen.
Marklosung, ein nur ütteinigen Gegenden üblck. ches Wort. i. In einigen ist es dasjenige/was man an Kohlen, Eoe,schalen u. s. f. unterdie Mark-- und Granzstrine legt. S- 2. Lo-jung, Th. 80, S. 728.^
2. In andern ist es eine Art des Naher- ^rechtes, Kraft dessen nichts aus der Mark eck jnes Ortes an einen Fremden verkauft werdest jdarf, oder wenn es geschehen ist, wieder zurück!gekostet werden kann; wo es auch die Markig !stung, ingleichen das Gestpielcrechc beiße.Marklörhig, richtiger eine Mark lörhig, od-r -löfhigcn Silbers, s. unter 2. Mark, ob.n, S> j464. Auch unter Lörhig, Th^ 80, S. 7^7. '
Marklübistch, richtiger eine Vkark Lübijcy, s.
unter 2. Mark, oben, S. 462.
Maekolf, im gemeinen Leben einiger Gegenden,eine Benennung, l. des Holzhahers, GurvusAlimckarius chinn., s. unter ^»aher, Th. 20, S-6z7- 2. Der Mandelkrähe, Goracias (ckarru-Ig Icknn, s. unter Brähc, Th. 46. S. zr8-—Dieser Nahme ist eine Nachahmung des diesesVögeln eigenthümlichen Geschreyes.Markordnung, eine obrigkeitliche Verordnung istSachen, welche die Feld oder Dorfmark, be-sonders aber> welche die Holzmark betreffen. S-2. Mark, oben, S. 454. und was die Hojz^mark betrifft, den Art. Marter, und die dort
ge-