Band 
Vier und achtzigster Theil, von Mantel bis Marmorwaaren.
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Markpastetchen. Mattrecht. 4»:

gegebenen Nackweisungen, besonders auch denArt. Forstordlmng, Th 14, S. 622.^arkpasretchen, bereitet man folgender Gestalt.Man nimmt ^ Pfd. (mehr oder weniger, nach-dem man viel machen will) Rindermark, schnei-det dieses ganz Nein, thut es in eine Casterole,und seht es auf ein Kohlenfeuer, das nicht zustarke Hitze hat, schlagt z — 4 Eyer dazu undrührt solches ab, als wenn man gerührte EyerMachen wollte. Wenn eö ein wenig dick gewor-den, so setzet man solches vom Feuer, weicht gu-te Semmeln in Milch ein, und wenn sie weichgeworden, so nimmt man die Rinde davon,drückt das übrige recht trocken, und wirft einpaar Hände voll in das abgerührte Mark. Dar-' auf schlagt mau noch 8 Dürrer und 6 ganzeEyer dazu, rührt es wohl durch einander ab,reibt Muse'tenimß, und Citroneuschalen darein,wchft ein Viertelpfund Cidebcn und H Pfd. klei-ne Rosinen, wenn sie erst sauber gelesen und ge-waschen worden, inglcichen Pfd. Mandeln, dieMan vorher in heißem Master abziehen, und je-de wohl 4 bis 5 Mahl emzwev schneiden muß,hinein, reibt auch ein halbes Viertelpfund Zuk-ker darunter, und rührt alles zusammen recht klarab. Darnach bestreicht man die PastetenformenMit Schmalz, belegt sie inwendig mit einemdünnen Teige, thut dieses Abgerührte hinein,bis sie voll wxrden, setzt sie hernach in einenMehr gar zu heißen Backofen, und läßt sie Kok-ken. Diese Pastelchen müssen warm verspeiset

erden.

^ackpfahl, s. Granzpfabl, unter Gränze,19, S- 640. und 6>o.

tt^nrkrecyc, das Recht der Theilhabung an einerHolzmark; ingleichen dasjenige, was in Sachen,'tte.rrchnol.Enc.t.XXXjV.xi,. Hh welche