Band 
Vier und achtzigster Theil, von Mantel bis Marmorwaaren.
Seite
508
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zoz Mach'cheidekullst.

loch verzogen werden, um den Riß von beydenGruben, die im nähmlichen Gebirge angelegetworden, auf die nähmliche Karre zu bringen/und daraus zu ersehen, ob nicht einer in desandern Rechte eingegriffen habe. Wer einenBergbau führet, hat nur einen gewissen Antheildes Gebirges gesetzmäßig zu bearbeiten. DiesesAntheil wird das Grubemnaß genannt. ^hat eine ortsübliche Größe, und wird vom Bcr^gerichte nach einer gewissen Stunde verliehen-An Hüttenberg, einem berühmten Erzgebirge inKärnthen, ist es ein rechtwinklichtes Parallelespedum, dessen Hhho, und Breite 40, die iä>'--ge aber 202 Klafter hat. Es sind also leineäußersten Flächen Quadrate, ein jedes von 1600Ouadratklaftern, und der ganze körperlichehalt betragt 320200 Äubikklafter. Jene Linie/welche die Mittelpunkte der äußersten Flachendes Grubenmaßeö verbindet, und in Hüttenberg220 Kl. lang ist, nennet Giuliani die Achsedes Grubenmaßeö. Sie geht allemahl vom un-tersten Punkt des Mundloches söhlig gegen jeneStunde zu, gegen welche der Bergbau verliehenworden. In diesen, und andern Fällen stecketman nun sich Pfahle nach jener Gegend des Ge-birges ein, wo die gegebenen Punkte aufzurieß^wen sind, spannet alsdann vom Punkte desMundloches bis zum ersten Pfahl, von dieseinbis zum zweyten u. s. f. eine Schnur, henketdaran den Gradbogen, und Grubenkompaß, mer'kct sich ihre Lange, ihr Steigen oder Fallen, n>^endlich das Streichen eben so, wie in der Grl>*be, bis man endlich zum gegebenen Punktekömmt. Die Berechnung und VerzeichnunKriues Tagezuges ist ebenfalls die nähmliche.

Der