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Sechs und neunzigster Theil, welcher das Ende des Artikels Mühle enthält, und bis Münze, eine Pflanzengattung, geht.
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Mühle. z;z

zurrst nach den Grundsätzen der polizey, sodannaber nach gurrn Cameralgrundsayen abhandeln.

den polizcygrundsätzcn sind beydem Mühlenwesen folgende Stücke zu beobachten:

I. Muß die Polizey ihre Aufmerksamkeit da-hin richten, daß weder zu viel noch zu wenig Müh-len ini Lande vorhanden sind. Beydes ist demNahrungssiande nachthcilig. Sind zu viel Müh-len in einer Gegend, so hindern sie sich einan-der an der Nahrung, und kein Müller kann be-stehen. Die Mühlen kosten viel Geld anzulegenund zu unterhalten. Wenn daher ein Müller nichteine proportionirte Anzahl Mahlgäste hat, so kanner nicht wieder zu seinem baaren Vorschuß gelan-gen, noch sein Brot erwerben. Es kann diesesauch erfolgen, wenn zwar die Mühlen nicht inallzu großer Anzahl vorhanden sind, dieselben abermit allzu vielen Gangen versehen werden. Sindhingegen zu wenig Mühlen vorhanden: so verur-sachet dieses den Unterthanen eine große Beschwer-de und Unbequemlichkeit, indem sie alsdann ihrKorn weit in die Mühle bringen müssen, undwenn es den benachbarten Mühlen an Wasser feh-let, es gar nicht gemahlen bekommen können, wo-fern sie nicht noch eine weitere Reise nach derMühle thun wollen. Es ist indessen nicht alle-mahl nöthig, neue Mühlen anzulegen, man darfnur die alten, im Fall sie nicht allzu weit entle-gen sind, und Wasser genug haben, mit mehrerenGängen versehen. Die Bestimmung, wie vieleMühlen in einer jeden Gegend oder Kreise nöthigund hinreichend sind, ist gar keiner Schwierigkeitunterworfen, weil die Menge der daselbst wohnen-den Menschen bekannt ist, und deren Consumtioaleicht ausgerechnet werden kann. Die Polizey mußihr Augenmerk nicht alleil» auf die Wassermühlentvec. rechn. Enc. XLVI. Theil. Z richten