Mühle.
355
wie hoch der Fachbäum geleger werden soll; daherer an seiner obern Fläche ganz gleich und wasserechtabgerichtet seyn Muß, damit durch Verfälschungdes Wehres dem benachbarten Müller kein Scharden zugezogen, und Z. B. das Wasser gestauchetwerd:. Er wird etliche Schritte vom Wehr nebendem Ufer in die Erde gesetzt, Und stehet gemeinhinauf einem hölzernen Pc stemcnt, z. B. einem horirjontal liegenden Kreuße, wird auch mristenthrils,nachdem er gegen die Höhe des Wehres mit derWassrrwage abgemessen worden, alleNthalbett mitErde bedecket, vorher aber mit einer starken eiser-nen Spitze, welche der Schuh heißet, versehen» obenaber, wenn er, (wir es unter andern in der chur-sächsischen Mühlenordnung befohlen wird), mit dergroßen Ramme so weit eingestoßen worden, baß tzr,nach etlichen Ruhen, nicht das mindeste gewichen»der sich gesenket, von den gefchworneN anitsr unswasserbauverständigen Müllern, in Beyseyn dekOber'- und Untermühlennachbarn, justißcirct undabgerichtet, mit einer kupfernen Platte» woraufdie Jahrzahl, auch wohl der Tag, wenn der Pfahlgesetzt worden, eingegraben, bedecket, und diese miteinem starken kupfernen Haupt- und dergleichenkleinern Scitennägeln darauf befestiget *). Einemneuen Fachbaum, dek ebenfalls Nicht einseitig gr-legrt werden darf, darf über den Mahlpfahl nichtmehr alS Ein Zoll zugeleget werden, welchen mattden Zehrzoll nennet, weil man dafür hält, baßder Fachbaum durch das in vielen Jahren darüber
Z 2 Moste-
*) Ueber dieses alles »fitzet eine gerichtlich? Beschreibunggemacht zu weiden, wooon, »ach der herzogN wünetitber-zischen Mühlenordnung vont idIan. ,7-9. ? Punkt, eiltExemplar der Obrigkeit» und das «Mr dem MÜHN »ü»-«Mol wird,