Mühle.
Z69
Die Beutelstecken sollen nicht allein ihre wohl-'verwahrten Säcke haben, sondern auch die Müllerjederzeit mit guten Beurcln zu Weiß- und Haus-'brot nothdüiftiA versehen seyn. Es wird, weil esden Kunden schädlich ist, nicht gestattet, allein durchden Beutelstecken ohne Söckchen zu mahlen.
Die Büchse soll von gutem dürren Holzeund ganz beheb- desgleichen um das Mühlcisestmit einem Würstchen von Tuch vermacht, auch vostoben darauf mit einer Scheibe von Leder oder.'Filz mit Fleiß versehen seyn, und so verwahret'werden, daß man vor allem Abgang gesichert blei-ben möge; auch soll dieselbe wohl gespannt, Undnicht so weit ledig seyn, daß die Körner nebenhineinfallen und verdrückt werden, mithin unterdaS Gebieth zu Schaden des Kunden fallenkönnten.
Innerhalb der Mühle sollen die KämmrädrrMit guten Kämmen versehen, auch in gleicher Lan-ge abgeschnitten und wohl verbohret; nicht wenigerdie Zapfen- Spindel- Ringe und andere vorstehendeHaken an den Wellbäumen gleich gemacht seyn;ingleichen die Kämme, Spindel und Zapfen fleißiggeschmieret werden- damit kein Kunde, oder derMüller selbst, in Unglück gerathen möge-
Ein jeder Müller soll auch jedesmahl fleißignach seiner Mühlpfanne, Zapfen, Büchse, Mühl-risen, Schlagscheiter- Spindel, Wellbaum und Was-serädern sehen- daß keines anlaufen oder streifen-Mithin kein Unglück anrichten möge.
Eine jede Mühle soll mit genügsamen Käm-men, Spindeln, Röhrstecken, Schlagscheitern, Schei-ben oder KUmpsgeschirr- Zapfenblöcken- Betrtelstecken-Mehlschaufeln, Speideln und anderM so versehestseyn, daß der Müller allezeit einen Gang damitfrisch einrichten könne-
Vee. rechn. Lhne. XckVl. Theil; A a ÄuH