Band 
Sechs und neunzigster Theil, welcher das Ende des Artikels Mühle enthält, und bis Münze, eine Pflanzengattung, geht.
Seite
455
JPEG-Download
 

Mühle. 455

ter, und dann bey allen übrigen hiesigen Einwoh-nern auf einen Scheffel erstreckt werden.

Die Ausstellung sothaner Freyzettel geschiehtgratis bey hiesigem Justizamte, und soll bey vier«wöchentlichem Gefängniß, auch nach Befinden ande-rer empfindlicher Leibesstrafe, weder von dem Aus-steller etwas, es sey an Gelde oder Geldeswerth,dakür gefordert, noch von demjenigen, der auswärtsmahlen will, etwas dafür dargeboten werden.

Damit aber die eigentliche Zeit, wenn Freyzet-tel zu ertheilen nöthig ist, desto zuverläßiger be-stimmt werden könne: So sollen sämmtliche hiesigeLand- und Elb-Schiffmühlen,Pachter, bey 5 Thlr.Strafe gehalten seyn, sobald Wassermangel zu ent-stehen beginnt, alle Tage, früh vor 9 Uhr, die An-zahl und die Beschaffenheit ihrer im Umtrieb stehen-den Mahlgänge, auch ob? und wie viel sie annochin 2g Stunden an Getreide zu mahlen vermögen,bey dem Pachter der hiesigen Hofmühle anmelden,worauf dieser ebenfalls bey 5 Thlr. Straft, sofortdie Anzahl und Beschaffenheit des Umiricbes dergesammten Mahlgänge, in ein kurzes Verzeichnißbringen, und solches jeden Tages, längstens vor irUhr des Mittags, an die, zu Ertheilung der Frey-zcttel, bey hiesigem Justizamte bestellte Person abge-geben, auch dabey jedesmahl anzeigen soll, ob diebestimmten 39 Mahlgänge in der Maße, daß solchenicht schleichen, sondern tüchtiges Mehl zu fertigenvermögen, annoch im Umtrieb sich befinden; sinte-malen der Hofmühlen-Pachter zur Zeit des Was-sermangels, die Mühlen selbst zum öftern zu besu-chen, und, wenn wegen der Gange Zweifel entste-hen möchte, solches sofort bey der verordneten Müh-kenkommission anzuzeigen gehalten ist, damit durchden Mühlen-Werkmeister Schönheit, oder eine an-dere verpflichtete Person, sofort die nöthige Besich-tigung angestellet, und-die Anzahl der arbeitendenMahlgänge gewiß bestimmt werden kann, auf wel-chen Fall zugleich derjenige Mühlenpachter, der an-ders, als es sich wirklich auf seiner Mühle verhält,angesagt haben möchte, in vorbesagte Strafe der5 Thlr. genommen, und noch überdies derjenigenPerson, so die Besichtigung verrichtet, 16 Gr. zu be-zahlen gehalten so»n soll.

Ff4

52 )