Mühle. 467
Pfundzahl, und nach Abzug des Staubmehls, wosolches zeither üblich gewesen, anzunehmen schul-dig, und der Müller solchenfalls nicht gehaltenseyn, die §. 7. gedachte gedruckte Passirzettel zu er-theilen.
Es versteht sich gleichwohl von selbst, -aß derMüller bey io Rthlr. Strafe keinen Accisanten der-gleichen Mehl verabfolgen lassen muß, bevor solchesnicht zur Wage gebracht, mithin gewogen, und sodanndarüber der Wag- und Acciszettel gelöset und pro-duciret worden.
Der Müller aber selbst ist schuldig, dasjenigeGetreide, so er dieses Behufs wegen abmahlet, beyder Wage und Accise ordentlich anzugeben, damitdarüber «ine Annotation, auf das Mehl bey denMühlen in den Städten, nach Vorschrift der Erläu-terungen des Spills imi> des Accisetarifs, mit unterder Accise Schloß gehalten werden kann.
Sollte aber der Müller diesem zuwider handeln,und den Accisanten aus dem Metzkasten, oder vonseinem Bodengetreide verkaufen, und solches ohneWage- und Acciszettel abmahlen lassen; soll dersei-bige in obige festgesetzte Strafe, und wenn es auchnur ein Viertel Scheffel wäre, verfallen sey», wovon
1) Der Pönalienkasse - - » ^
2) Den Armen - - - -
Z) Dem Denuncianten und Accisebedienten tz
zufiießen, und soll auf den Jall, wenn dergleichenUnterschleife mit einer größer» Parthey Getreidevorgenommen würden, die Strafe nach Proportionverdoppelt, und durch Execution beygerrieben werden.
n) Um den untersten Mühlstein, muß die Lageallemahl 4 Zoll hoch, der Rand ober Küppe aber,so darauf zu stehen kommt, 22 Zoll hoch seyn, daßfolglich die Lage und Küppe an den Steinen zusain-men die Höhe von 2b Zoll ausmachen; und müssendie Küppen jederzeit dergestalt gemacht seyn, daßsolche oben am Stein nicht mehr als r Zoll, untenaber auf der Lage Z Zoll vom Stein abstehen, da-mit der Stein freyen Lauf behalte, auch durch garzu große Einschränkung der Luft, das abzumahlendeGetreide, insonderheit wenn solches etwa angefeuch-tet, nicht zu Schaben komnie; und soll sich keinNküller unterstehen, einen Lauferstein aufzulegen,der nicht vorher Zirkelrund auf der untern und
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