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Sechs und neunzigster Theil, welcher das Ende des Artikels Mühle enthält, und bis Münze, eine Pflanzengattung, geht.
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Mühle. 469

wenn er darüber öfters betreten worden, als einDieb dem Kriminalgericht zur Untersuchung und Be-strafung überliefere werden soll, wie dann derselbeauch für seine Knechte und Gesinde deshalb stehenmuß-

15) Soll sich weder der Müller noch dessenKnechte unterstehen, den Mahlgästen unter irgendeinem Vorwand, auf den sogenannten Fastenabend,oder bey anderer Gelegenheit, Wurst, Fleisch, oderein Trinkgeld abzufordern, bey vierzehntägiger Ge-fängnißstrafe, und sollen die Rentmeister; und Re-ceptores auf die Abstellung dieser cingcrissenen ÜbelnGewohnheit, welche bereits durch die gedruckte Kam-mer-Verordnung 6. 6. Eleve, den 2ten Der. 1745aufs ernstlichfte untersaget worden, mit allem Ernstbey selbst eigener Verantwortung halten, damit der-gleichen ungebührliche Plackerey der Mahlgenossenunterbleibe.

16) Die Accis-Defraudationcn sollen äußerstvermieden, mithin kein Sack von den Stadteinwoh-nern, wo die Mühlenkarren eingeführet sind, andersals von solchen, ingleichen keiner, der nicht deutlichgezeichnet, wem er angehöre, wie auch der nicht miteinem daran gebundenen Wagezettel versehen ist,und daß der Zettel auch mit der darauf geschriebe-nen Sorte von Getreide stimmig sey, abgemahlenwerden; sondern der Müller soll solchen Sack, wor-an ein oder anders dergleichen mangelt, bey Seitesetzen, der Acciskasse des Orts davon Nachricht ge-ben, und selbigen, ohne vorhergegangene Examina-tion und Order der Acciskasse, nicht verabfolgenlassen, und soll der Müller oder dessen Leute, als fürwelche er allemahl stehen muß, so sie im geringstenhierunter ermangeln, jedesmahl nut 10 Rthlr. be-strafet werden.

So oft ein neuer Müller oder Geselle, auchMühlenkarrenknecht ankommt, oder angenommenwird, soll derselbe sich auf die Accise stellen, unddurch einen Handschlag angeloben, sich aller Accis-und anderer Unterschleife, nicht allein selbst zu ent-halten, sondern auch auf das sorgfältigste dahin zusehen, daß dergleichen nicht von andern begangenwerde; wie denn die Müller und deren Leute in al-len demjenigen, so nur die geringste Connexion mitder Accise hat, unter der Acciskasse eines jeden Or,

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