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Sechs und neunzigster Theil, welcher das Ende des Artikels Mühle enthält, und bis Münze, eine Pflanzengattung, geht.
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Mühle.

In Ansehung der Mühlenwagen, welche bisherunter der Direktion Unserer Krieges- und Domai-nenkammer, oder des Magistrats jeden Orts gestan-den, wollen Wir, bis Wir etwa ein anderes^ rcsol-viren werden, es alicrgnädigst dabey belassen, daßsowohl die Mühlenwage-Ossicianten, den Krieges-und Damainenkanimcrn, oder Magistraten unterge-ordnet bleiben, als auch die Wagegcfalle zu derjeni-gen Lasse fließen, welche solche bisher eingchobcnhat.

Wir befehlen aber hierbey allergnädigst, daßzur Sicherung Unseres von der gewissenhaften Ver-waltung der Mühlenwagen abhängenden Interessedie von den w. Kammern und Magistraten »ach derobigen Verfassung angesetzten Officianten nicht nurausdrücklich auf die genaue Wahrnehmung UnseresAllerhöchsten Interesse und Abwendung aller Unter-schleife mit verpflichtet werden sollen; sondern Wirfinden auch aus obiger Rücksicht für nöthig, daß beydiesen Mühlenwagen ein Accisc - Officiant zur Con-trolliriing des abzuwiegenden Getreides mir ange-stellet, und von demselben die erforderlichen Registerdeshalb geführet werden. Den Provincial-Accise-und Zoll-Direciionen aber, so wie dem Acciseamtedes Orts, inglcichcn sämmtlichen Ober-Acciseoffician-ten des Departements; worin die Mühlenwage be-legen ist, ertheilen Wir hierdurch die Befugniß, dievon den Wagebedienten zu führenden Wageregi-ster, so oft sie es nöthig finden, nachsehe») dainckselbige in Stand gesetzt werden, pflichtmäßig unter-suchen zu können, ob Unsern Malz-, Schrot- undMehl - Nccisegefällen kein Eintrag geschehe, solcheunverkürzt einkommen, und von den Rcndanten ge-hörig berechnet werden. ,

Wir befehlen daher den Collegiis, welche Müh-lenwagen unter ihrer Aufsicht haben, hierdurch inGnaden, die dabey von ihnen angestellten Offician-ten nach dieser Unserer Vorschrift gehörig zu in-struircn.

§. iZ-

Derjenige, welcher brauen will, muß zuvörderst,ehe er das Malz zrir Mühle schicken darf,

die Scheffelzahl des abzuschrotenden Malzes,

d) die Getreideart,

e) die Mühle, auf welche er schroten, und