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Sechs und neunzigster Theil, welcher das Ende des Artikels Mühle enthält, und bis Münze, eine Pflanzengattung, geht.
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Mühle:

g) cin rinnender Buchs;b) eine schlechte alte Zarge;d ein rinnendes Mahlrohr und alter löcheri,grr Trichter;

ä) das Schwanken der Steine, vornehmlichdes Läufers;

e) ein altes vernachlässigtes Mählbütt, wel-ches, weil die ganze Last der Steine darauf ruht,gut verwahrt seyn muß, damit das verschütteteSchrot nicht in die Kammgrube fällt, welche invielen Mühlen stinkendes Wasser und sonstige Un-reinigkeiten rc. enthält, wodurch dem Mahlgast dashinunter gefallene verkehren geht.

f) Ein schlecht verwahrter Beutel und Ver-kästen w.

Der Fußboden ist in vielen Mühlen weder mitfeinen Platten, noch mit abgehobelten, zusammengefügten Dielen belegt, sondern er sieht aus, alswenn er für einen Stall zurecht gemacht wäre.

Für dieß alles hat mancher gewisienlose Mühl-knecht oder Müller kein Gefühl, oder wenigstensAchtung: warum? — weil es bcyve nicht inter-essier, wenn der Mahlgast auf diese Art um dasSeinige kommt. Zumahl wenn die Mäble eineBannmühle ist. Wenn über vorgeschriebene Punctekeine gesetzliche Ordnung oder Aussicht gehalten wird,dann kann unmöglich der Mahlgast lein Gehöri-ges bekommen, darum er auch mit Recht zu kla-gen hat.

2) Liegt an manchen Orten in der schlechtenZunft oder Jnnungs-Orönuna, welche die Müuerohne Polizey-Aufsicht haben, daß Brvorchcuungenentstehen. Denn jeder Müllermeister und seinKnechc können wil-'kührlich mit ihren Mahlgästenumgehen, wie sie wollen, weil sie wlsien, daß derMahlgast nicht weiß, an welche Ordnung er sich

zu