Band 
Hundert und siebenter Theil, welcher die Artikel Papieradel bis Pasternak enthält.
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lZ8 Papiermacherordnung.

I.. Seine Majestät verordnen hierdurch, wennrs sich ereignete, daß ein Gesell oder Arbeiter, umst>„ei, Meister zu zwingen, ihn vor der Zeit zu ent-lassen, >"it bösem Vorsatz seine Arbeit verdürbe, undderselbe dessen sowohl durch die Vergleichung seinerandern Arbeiten, als durch die Aussage seiner ineben der Mühle arbeitenden Mitgesellen und Arbei»tcr überführt würde; so soll dieser Geselle oder Ar-beiter, außer der Ersetzung des Schadens, zu ebendör Arrake verurtheiltwerden, als wenn er seinenMeister ohne Abschied verlassen hätte.

L.l> Es ist der Wille Sr. Majestät, daß die Pa-piermachergcsellen und Arbeiter gehalten seyn sollen,das Tagewerk emeS Tages die Hälfte Vormittagsund die andere Halste Nachmittags zu machen, oh-ne daß sie unter keinerlcy Verwand die Arbeiterübertreiben, noch diese dieselbe ohne Erlaubniß ihre«Meisters des Tages über verlassen dürfen. Im Fallder Entgegenhandlung soll ein solcher Geselle oderArbeiter mit drey Limes bestraft werden, zum Vor-theil der Armen in dem nächsten Hospital'bey demOrte, wo die Strafe erkannt wird.

t.n. Seine Majestät »erbieten allen Gesellen undArbeitern, sowohl im Winter als im Sommer ihreArbeit vor drey Uhr des Morgens anzufangen, denMeister Fabrikanten aber weder solche vor besagterStunde zur Arbeit zuzulassen, noch von gedachtenGesellen und Arbeitern außerordentliche Tagewerke,die man Avantages nennt, zu verlangen. Bey je-dem Enkgegenhandlungsfall sollen die Meister inhundert Limes Strafe genommen werden, welcheStrafen so. wie vorhin gemeldet worden, zu ver-wenden sind.

Die Meister Fabrikanten können in ihrenMühlen so viel Lehrlinge aufnehmen, als sie für gutbefinden, «S mögen Söhne der Gesellen seyn, oderandere. Eben so können sie nach ihrem GefallenGesellen aufnehmen, wenn sie kommen und bey ih-nen in Arbeit zu treten verlangen, zugleich aber denAbschied des letztern Meisters, bey dem sie in Arbeitgestanden haben, und der zugleich von dem RichterdeS Orts, wo der letzter« Meister wohnet, ohne Ko-sten unterschrieben seyn muß, vorzeigen; wobey sichdie andern Gesellen und Arbeiter nicht unterstehensollen, die neuen zu beunruhigen, denselben übel zu

begeg-