Band 
Hundert und siebenter Theil, welcher die Artikel Papieradel bis Pasternak enthält.
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P-piermacherovdnung.

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haben, oder von andern geschwängerte Frauen-zimmer heyrathen.

Was für Unrecht er auch erlitten habe,darf kein Papiermacher, er sey Glätter oderStampfer, bey der Obrigkeit gegen seine Ge,„offen Hülfe suchen, bey Strafe der Verstoßung.Auch die Sachen zwischen Meister und Gesellenmüssen bey der nächsten Werkstatt untersuchtund entschieden werden.

Ihre Mittel, dieß ihr richterliches Ansehenüber die Handwerksgenoffcn zu behaupten, sindfürchterlich genug.

Gescholten wird jeder, der sich ihnen nichtfügt, und läßt sich ein solcher nicht re-

stituiren, so gehen , wenn er Meister ist, alleGesellen aus seiner Arbeit, und kein redlicherGesell darf je wieder bey ihm arbeiten; ist erein Gesell, so bekommr er nicht Nachtlager,nicht Herberge, und muß von Ort zu Ort durchDeutschland irren, bis er sich seinen Richternunterwirft.

Wegen Kleinigkeiten laufen sie zum Ge-richte, das bey dem Lehrbraten gehalten wird,aus mehrern Ländern zusammen. Ist kein Lehr-braten, so bestimmen sie eine Papiermühle zumCongreß, und zechen da mehrere Tage aus-schweifend.

Dergleichen Zusammenkünfte werden ange-stellt, wenn z. E. eine Mühle der andern dieLumpen vertheuert, dem Lumpensammler mehrfür den Centner bietet, als ihm die andere Mühlebezahlt, wenn der Meister dem Gesellen nicht soviel Lohn bezahlen will, wie gebräuchlich ist, oderwenn Meister unter sich oder mit Gesellen son-stige Handwerksstreitigkeiten haben, u. s. w. Allediese Zwistigkeiten werden bey .einer Zusammen-