Band 
Hundert und siebenter Theil, welcher die Artikel Papieradel bis Pasternak enthält.
Seite
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2io Papiermachrrordnmig.

Aufführung dieser Aufkündigung unwürdig ge-mocht habe.

VIII. Ein ohne Kundschaft von Orten, wodergleichen nicht eingeführt, eintreffender Gesellsoll zwar in der ersten Werkstatt des Landesmit Arbeit befördert, aber nicht ohne Kund-schaft entlassen werden.

IX. Einem ohne Kundschaft angekommenenund aus der Arbeit sich begcbenden Gesellen sollkein Geschenk gereicht, denen die aber dw Kund-schaft vorzeigen, mehr nicht als 9 Kceutzer ge-geben, und einem feyernden fremden Gesellen ei-nen Tag ohne Arbeit der Aufenthalt in derWerkstatt zugestanden werden.

X. Einem, jeden neuen Meister ist erlaubt,nebst seinen Söhnen, annoch zwey fremde Lehr«jungen zu halten, und dann nach Verlauf von4 Jahren, soll er wenigstens einen andern der-gleichen Jungen wieder in die Lehre zu nehmenschuldig seyn. Bey dem Aufdingen und Frey-sprcchcn soll kein Lehrbraten, noch eine Vergü-tung an Geld dafür, gegeben werden.

XI. Eben so wenig sollen die Meister ver-bunden sey, an gewissen Festen den Gesellen dassogenannte Fcstgeld, oder anstatt dessen, ein meh-reres Essen, aus Schuldigkeit abzugeben, sonderndas lehtere soll lediglich von der Willkühr desMeisters abhängen.

XII. Das sogenannte Geschenk, oder diejährliche Mahlzeit soll gänzlich aufgehoben sc»n;so wie auch der einem jeden Gesellen mir einerMaaß Wein bisher darzureichende gewöhnlicheWillkommen.

XIII. Soll den Papicrmachermeistern frey

stehen, sich die holländische Maschine anzuschaffen,und ihnen deshalb nicht der mindeste Vorwurfgemacht werden. pa-