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Landesherr« und seine Unterthanen ins Mittellegen konnte.
In allen Sachen die die Staatsverwaltungbetrafen, mußten alle Kammern versammelt wer»den. Sachen von geringerer Wichtigkeit wur-den jedoch allein in der Oran6 dlksinbrs abge-than. Sohald aber ein einzige« Mitglied desParlaments damit nicht zufrieden war, so konnteman ihm die Versammlung des ganzen Collegiinicht versagen.
2. In England ist das Parlament, oderParliament, eine Versammlung der Reichsstande,welche sich zunächst mit Staatsangelegenheiten,und nur in einzelnen wichtigen Fällen mit Zu-stizsachen beschäftigt, so wie z B- die berühmtenProcesse der Herzoginn von Kingston, wel-che der Bigamie angeklagt war, und Hasting's,den man beschuldigte, als Generalgouverneur inOstindien Ungerechtigkeiten verübt zu haben, undkürzlich des Lords Melville, dem man eineVerwendung öffentlicher Gelder zu seinem eige-nen Ruhen Schuld gab, vor derselben geführtwurden. Ehedem hatte jedes von den z Kö-nigreichen, welche England in Europa besitzt,sein besonderes Parlament, allein schon im Jahr1706 wurde das schottische mit dem englischenvereinigt, welches nun den Nahmen Parlamentvon Großbrittanien bekam, und im Jahre r gooerfolgte auch die Vereinigung des irländischen,und das Ganze wurde nun Rcichsparlamentgenannt, in welchem jedoch Schottland und Ir-land weniger begünstigt.zu seyn scheinen, als daseigentliche England, weil dieses verhaltnißmäßigweit mehr Stellen im Parlamente beseht, als jene.
Das Parlament in England hat nun dieMacht Gesetze zu geben und Auflagen zu be-
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