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Hundert und zehnter Theil, welcher den Artikel Pferd enthält.
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Pferd. z6l

den ersten Beschälern dieses Trupps erkaufen.Kein Fremder wird aufgenommen, kein Schwäch-ling kommt hinein, so lange die Hengste derHeerde ihr Recht vertheidigen können.

Ein allgemeiner Bund streitet wider allefremden Thiere, die mit den ersten Gestüten inkemer Verbindung stehen. Aber auch bey denersten wird keinS in die Gesellschaft aufgenom-men, das nicht im Streit, im Kampf bewiesenhat, daß es die Rechte des Ganzen fühlt, undzu erhalten versteht.

Die jungen und furchtsamen Hengste wer-den von den bösen, den starken, den ausgewach-senen Hengsten beschädigt, zu Krüppeln gemacht,und so lange verfolgt, bis sie daö Gestüt verlas-sen, und ohne Sturen und ohne'Nutzen einzelndie wüsten Felder durchirren.

Eden dieses Schicksal haben einzelne Heng-ste zu erwarten, die sich durch Raße, durch Ab-zeichnung, durch Farben, durch Haarglanz unddergleichen von den übrigen Hengsten und Stu-ten unterscheiden. Fast immer werden diese ge-schlagen, von der Heerde verjagt, wenn sie nichtan Stärke oder an Muth den übrigen Heng-sten gleich sind.

Die Stuten ergeben sich nun den Hengsten,die die schwächern bezwungen, die Heerde ero-bert hgben. Auch die Füllen, die sie erzeugen,bleiben bey diesem Hengste, der die Mutter be-deckt hat. Sie machen nun einen eigenen Trnpp,eine eigene Familie aus. Immer ist ihr Beschä-ler unter ihnen. Nie darf sich ein fremder Hengstdieser Heerde nähern, und nie darf eine vondiesen Stuten den Hengst, und die Gesellschaft,worin sie steht, v rlafsen, so lange sie der Be-schäler übersehen kann.

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Wie