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Pferd.
sten überlaßt, der um ihre Gunst buhlt, der zudxr Z«c i>n Beschälbezirk erscheinet, als sie ammeisten rossend ist.
Mit dem Ende des Juni müssen die Stu-ten beiegt, und aas Beschälungsgeschäft beendigtseyn; es müßte denn der Winter lange gedauerthaben, und sie Warme spat eingetreten seyn.
Nach der verflossenen Beschälzeit werdendie Stuten wieder in ihre Wildbahn gebracht,und die, Beschäler kehren zu ihrer vorigen Be-stimmung'zurück.
Bey einigen andern halbwilden Gestütengeschieht der Prozeß des Beschalens nach andernGeseyen.
Sind zum Ende des Aprils oder zum A>ufange des Mays die Stuten aus den Gestütengetrieben, und in einen engen Bezirk nahe anden Gestütshöfen, wo sie nicht von der Natur,sondern von der Vorsorge ihrer Aufseher ernäh-ret werden, versammlet worden, so wird ssveeinzeln in einen zum Beschälen bestimmten engumgräuzten Raum geführt, und durch den Pro-Lierhengst ihre Leidenschaft geprüft *). Scheidsie für dessen Gunstbezeugung nicht abgeneigt Eseyn, so wird dieser wieder in den Stall zurück«gebracht, und der für sie bestimmte Beschulvorgeführt, von welchem sie entweder frey obergefesselt belegt wird.
Das Fesseln geschieht bey Stuten, die,ohnerachtet sie rossig sind, sich doch zu empsiud«sich für die Aufnahme des Hengstes bezeigetund die an den Hinterschenkeln zu spannen, uur
den Beschäler vor Verletzungen zu schützen, "
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') Der Probierhengst ist ein BeschLler, der nicht eigeAhzum Belegen der Stuten, sondern nur zu dem -uenob sie rostend sind, bestimmt ist.