Band 
Hundert und zehnter Theil, welcher den Artikel Pferd enthält.
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Pferd. Z95

eben nicht geschieht, indem die ersten Fällen ge-meinhin doch nicht die besten sind.

Wenn eine Stute zum ersten Mahle be-deckt wird, bekommt sie einen Nahmen, wie manbekanntlich die Pferde in den Marstallen undzahmen Gestüten auch mit Nahmen zu belegenpflegt, nm sie wegen der großen Anzahl zu un-terscheiden. Mir diesem Nahmen werden siesodann in das Beschälregrster unter die Anzahlder bedeckten Stuten geschrieben.

Ob eine Stute trächtig sey oder nicht,Merkt man bekanntlich daran, das sich das Fül-len, wenn es über die Hälfte ist, bey der Stu-te regt, wenn sie säuft. Ob aber eine jungejuin erstenmal;! bedeckte Stute empfangen ha-be, davon kann man bey dem Gestüte viel eherNachricht haben, welches bemcrkenswerth ist.Eine solche junge Stute verlaßt, wenn sie träch-tig ist, sogleich ihre Gesellschaft und gesellet sichzu den alten tragenden Stuten, die sie auchwillig aufnehmen. Überhaupt kann man sich dieTreue und Liebe, welche zwischen den Stutenherrscht, nicht vorstellen. So schwer es ist, dieSturen von einander zu trennen, so gefährlichwürde es seyn, eine fremde Stute unter dieSenner zu jagen; denn sie würde gewiß nichtlebendig wieder zwischen ihnen heraus zu brin- 'ten seyn; daher man auch die Anzahl der Sturgen auf keine andere Meise vermehren kann, alsdurch Sturen, welche in diesem Gestüte gefallensind.

Die Pflichten des Stutenwärters bey die-sem Gestüte sind folgende. Der Stutenwarterist schuldig, mit seinen Knechten täglich in demWalde zu untersuchen, ob sich auch etwas schad-haftes im Gestüte befindet. Wenn das ist, so

muß