Band 
Hundert und zehnter Theil, welcher den Artikel Pferd enthält.
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Pferd. 425

gewordener Beschäler, der in der Abnahme fei-ner Vollkommenheit ist, dessen Theile steif undentkräftet geworden, kann unmöglich solche wirk-same und kräftige Säfte haben, als wenn ernoch in seinen besten Jahren ist; woraus folgt,daß die von ihm abstammenden Füllen auch nichtso kräftig seyn können, als sie von ihm zuvorgefallen; er muß daher seines Amts entlassenwerden. Alle Erfahrungen zeugen von dieserWahrheit.

Ueber das Alter, wenn ein Beschäler zuerstzur Fortpflanzung gebraucht werden soll, sinddie Autoren verschiedener Meinung.

Zorn bestimmt in seinem Unterricht vonder Pferdezucht I. C. §.2. das siebente bis achteJahr. Und auf die Frage, wie lange ein Be-schäler seinem Amte vorstehen könne? antworteter: „Einen Beschäler soll man auch nicht län-ger als vom 8ten bis ins izte Jahr bey einerStntcrey behalten, indem sich hernach die Kräfteverlieren u. s. w."

Der Herr von Sind läßt in seinem Un-terricht von der Pferdezucht S. 62. V. einenBeschäler vom gten bis zum zwölften Jahresein Amt verwalten, auch rath er Stuten undBeschäler auf gleiche Art zu behandeln; welchemnian aber nicht folgen kann, zumahl da eineStute ohne allen Zweifel früher ausgewachsen,und nicht so lange zur Zucht tüchtig bleibt, wieein Hengst.

Aristoteles, <ks natura. snlmalium 1^.6. 6. 22. läßt den Beschäler mit fünftehalbJahren zu, und will, daß er die Dienste einesBeschälers so lange verrichte, wie er kann. Erist auch gewiß, daß alte Pferde zur Zucht nochbesser waren, wie die jungen. Die beo Pferden

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