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Hundert und zehnter Theil, welcher den Artikel Pferd enthält.
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Pferd.

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ihrer Kräfte in dem andern Drittes ihres !benS befördert, wie es bekannt ist, daß man ^zwey- und dreysähnge Hengste zu Beschälern ge-braucht: so muß man die Jahre des Peschälens jabkürzen, und es kann leicht seyn, daß sie sodannmit dem loten Jahre schon als unbrauchbarangesehen werden müssen. Auf solche Art mußdas Alter eii.es Beschälers, welches für denZeugungsaktus am schicklichsten ist, beurtheiletwerden.

Die Erblichkeit ist die Haupteigenschafteines Beschälers, und ohne diese verdient ernicht den Nahmen. Dir Unredlichkeit eines Be-schälers ist ihm entweder von Natur eigen, odersie rührt von einem Zufalle her. Im erster"Falle muß er von diesem Amte entfernt werden.

Im andern Falle muß man zwey Falle unter-scheiden, indem sie von einer Krankheit oderÜbeln Behandlung herrühren kann. Im erste"Falle ist die Krankheit durch Medicin zu hebe",im andern aber muß die Behandlung verbessertwerden. . !

Wer Gestüte kennt, weiß auch, daß ei"Beschäler oft ungleich weniger Füllen zeugt, wle >ein anderer, mit welchem er eine gleiche AnzahlStuten zu bedecken hatte. Bey solchen Falle"muß man alle Mühe anwenden, zu erforsche"/ob dieser Fehler ihm von Natur eigen sey, wel^ches sich öfters zutragt, oder ob andere Umsta"' !de daran Schuld sind. Man hat Beschäl.r ge-habt, die ihren äußeren Umstanden nach oh"eTadel waren, aber von zo Stuten, die sie ^ ^

deckten, nur z, 4 oder 6 befruchteten. Dergle^chen Beschäler muß man geschwind von demGestüte entfernen, damit sie durch das Gelte/

bleiben so .vieler Stuten nicht ferner Scha^

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