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Hundert und zehnter Theil, welcher den Artikel Pferd enthält.
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Pferd. 445

ten. Wenn Man ihn mit einer Wassertrensehcrzuführt, wie es einige auch zu thun pflegen, sorann man ihn in, Fall eines MnlhwillenS nichtzurück halten, noch weniger bestrafen.

Es gibt Beschäler, welche es durchaus nichtVerträgen können, daß der Knecht die Ruthe be-rü ret, uns sie in das Glied der Stute bringt,sondern sie schachten gleich ein; znan muß alsodaraus achten. Das Zeichen, wenn der Be-schäler seinen Samen ergießt, ist die Bewegungdes Schwertes, welcher auf und niedergeht, wor-an man also wahrnimmt, daß der AkluS vollen-det ist. Dieser Umstand ist so unbedeutendnicht, denn bisweilen geht der Beschäler Herrin»ter, ohne seinen Samen ergossen zu haben, undman könnte es also nicht wissen, ob die Ergie-ßu»g.erfolgc sel), wenn man nicht dieses untrüglicheKennzeichen hätte. Ist diese Bewegung nichterfolgt, und man sieht noch dazu, daß der Kopfder Ruthe aufgeschwollen, und eine tellerförmigeGestalt angenommen hat, so kann man überzeugtseyn, daß die Ergteßung des Samens nicht ge-schehen, und der ZenglingSaktus nichtig sey. Hatder Beschäler den Zeugungsaktus gehörig vol»lendet, so darf man ihn nicht von der Stuteherunter reißen, sondern er muß nach seiner Ge-mächlichkeit und Gefallen absteigen. Man haltden Zeugungsaktus für wirksamer, wenn derBeschäler so lange auf der Stute bleibt, bis erdie Ruthe aus dem Gliede der Stute einschachrket. Beschäler, welche den Bejchalaktuö zu uerstenwahle verrichten, sind, oft so dumm, daßsie nicht wissen, was sie machen sollen, und maudarf es sich nicht befremden lassen, wenn sieeine Stunde darauf zubringen, ehe sie fertig

wer.