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Hundert und zehnter Theil, welcher den Artikel Pferd enthält.
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Pferd. 459

steht sich, daß dieser Statt mit abgesondertenStreuen oder Standen versehen seyn muß, da-mit sie sich nicht schlagen, und eS ist den Fü-ßen zuträglich, wenn sie gepflastert, vorn abermit einem anderthalb Fuß breiten eichenen Pfo-sten belegt werden. Die Krippen und Raufenmüssen in gehöriger Höhe angebracht, und jedeStreue 5 Fuß breit und 8 Fuß lang seyn. Dieganze Höhe des Stalles im Lichten soll 15Fuß seyn. Man sehe hier die Fig. 64z2, woman bey O diesen Beschälerstall findet. Zu den50 Stuten werden zt»ey Ställe erfordert, wel-che man bey I) findet, wovon ein jeder 6o Fußlang, Z2 Fuß im Lichten breit, und hinläng-lich groß ist, 25 Stuten einzuschließen. DieseStälle werden mit Feldsteinen gepflastert, unddürfen keine abgesonderte Streuen haben, weilsich die Stuten nicht anbinden lassen; außerdaß man, wie bey o zu sehen ist, von Brecerneine Durchschierung macht, mittelst welcher mandte gelten Stuten von den tragenden abson,derr, weil diese lehtcrn mehr und besseres Futterhaben müssen, als die gelten. In den Ställensind Raufen und Krippen von gehöriger Höhe,und die Höhe des Stalles beträgt 15 Fuß.Die Fenster sind nebst den Thüren aus derZeichnung zu sehen, nur ist zu bemerken, daßdie Hauptthüren, durch welche die Stuten ein-und ausgelassen werden, 8 Fuß breit seyn müs-sen, damit sie sich in denselben nicht quetschen,oder sonst Schaden zufügen, welches in engenThüren leicht geschehen kann, weil sie nicht einenach der andern, sondern truppweise heraus lau-sen. Dabey ist es sehr gut, wenn die Thürpfo-An rund gemacht werden, damit sie sich beymDrangen die Hüften nicht abstoßen.

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