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Hundert und zehnter Theil, welcher den Artikel Pferd enthält.
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Pferd. 6ol

Zahlen, hat aber die Freyheit, sein Fohlen, nurnicht außer Landes, verkaufen zu dürfen, undist nicht gezwungen, es für die Cavallerie zuerziehen.*).

Das einfachste Reglement dieser Art findetMan in den, hannövenscden Landgestüt.

Die zahlreiche Menge von Hengsten, welchew diesem Gestüt auf Kosten der Regierung ge-halten werden, bedecken ohne alle BedingungenSturen der Unterthanen. Bey dem Sprungkriegt der Eigenthümer der letzter« einen Schef»sel Hafer, und nachdem die Stute abgefohlthat, und das Fohlen 24 Stunden am Leben^eibt, bezahlt er an die Landgestüts - Kaste i<haler; übrigens ist er ungebunden, er kann>k>n Fohlen verkaufen an wen, zu welcher Zeitttüd w,e theuer er will.

Diese Freyheit ist der Grund von demblühenden Zustande der Pferdezucht im Han-noverischen.

. Möchte doch jede Regierung durch eineähnliche zweckmäßige Einrichtung eines Landge-stüts dessen Ertrag mehr auf das Interesse desUnterthans, als des Fürsten berechnet ist, diePferdezucht des Lande», verbessern.

Ein Milicairgestüt.

^ Ware es aus mehrerer Hinsicht dem Dieneue nicht so nachthnlig, sogt Herr von ?en-Necker **), so könnte ein Reich, das Mangel

Pp 5 , an

^„Bemerkungen, die mit forschendem Teist und treffendemurllim über diese Anstalt geschrieben find, findet man invei, tieinen »chrjsten veinüschten Inhalts insbesonderea a»f Pferde und Pferdejurbt, von dem ver«Gebrüdern' ^terse». Hannover bey den

") «. a. O. t.. Heft, S. -6s fl.