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deres Futter anzuhalten, so ist doch offenbar,daß der Eigenthümer dabey mancherley Schadenleidet.
Sollte inzwischen ein Landwirrh einen sol-chen Verrath von Wicken und Fuitererbsenhaben, daß er sie nicht anders als zum Verfut-tern mit den Pferden anwenden könnte, so mö-gen doch diese beyden Früchte nicht auf einerleyFuß behandelt werden, indem sie nicht gleichnahrhaft sind. Die Wicken sind unvcrmengtdem Rocken, in der Vermischung mit Hafer aberder Gerste gleich zu schätzen. Die Erbsen himgegen sind, wie aus ihrem schweren Gewichte ab-zunehmen ist, ihrer inneren Güte nach nahrhaftter, als alle andere Getrei.desorlen, die man sonstzum Pferdefutter zu gebrauchen pflegt. Maswird daher seine Ackerpferdc nicht hintergehe»,wenn man ihnen anstatt z Metzen Hafer, oder2 Metzen Rocken, rH Metzen Erbsen gibt.doch müssen dieselben vor dem Quellen, nichtaber erst nachher zugemessen werden.
Die Meinung, daß die Gerste den Pfa-den deshalb nicht gedeihlich seyn könne, weilma»in dem Pferdcmiste ganze Gerstenkörner wie^'tfindet, beruhet auf einer Art von Tauschu»S>denn man hat gefunden, daß diese dem Ansehtnach ganzen Gerstenkörner nur die Hülsen si"b'Die mehligen Theile waren durch die Verdatungsorgane des Thieres ganz ausgezogen. D»nun in den letztem, nicht in der eigentliche"Hülse, die nährende Kraft des Korns besieht,ist leicht einzusehen, daß man die Gerste nichfür ein unkraftigcs Pferdcfutter hallen könn^Das Gewicht der Gerste, welches in demwähnten Marschreglement für den Schesiel am70 Pfund angesetzt ist, ist auch ein «