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Hundert und zehnter Theil, welcher den Artikel Pferd enthält.
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Pferd. 7"

Sobald ein gutes Pferd zum persönlichenGebrauch des Grosherren angeboten oder ange-nommen wird, so sucht man eins von denen, die amwenigsten von Werth sind, anderswo anzubrin-gen, und wenn ein Pferd stirbt, oder diese oderjene seiner guten Eigenschaften verliert, so kommtgleichfalls ein anderes an seine Stelle, und aufdiese Weise wird die Zahl der zooo immervollständig erhalten.

Alle diese Pferde sind entweder von arabi-scher, ägyptischer oder persischer Raße, die alleohne Zweifel bester, als die Pferde aus Nato-lien und Romainen sind, welche beyde Gattun-gen in Constantinopel nicht geachtet werden.

Um sich der besten Pferde, die in Con«staiuinopel ankommen, zu versichern, so ist einsehr altes Gesetz vorhanden, nach welchem dieElZentyüiner oder diejenigen, welche sie in dieStadt bringen, mit dem Tode bestraft werden,v>ena sie dieselben nicht zuerst dem Stalle desGrosherrn anbieten, ehe sie solche zum Verkaufauf den öffentlichen Markt bringen, oder anandere verkaufen.

Alle diese Pferde des Grosherru sind indrey Ställe vertheilt. In dem ersten und größ-ten befinden sich 1800, in dem zweyten 720,und in dem dritten oder dem eigentlichen Leib-marstall des Grosherrn Zzo< §

In einem andern Stall sind auch noch 400Maulthiere befindlich, welche ganz allein gebrauchtwerden, das Gepäck und andere Nothwendig-keiten für den Grosherrn und sein Gefolgefortzuschaffen, wenn der Hof sich aufs Land,oder auf eine andere Reise begibt. Eine solcheAnzahl Maulthicre ist um so nothwendiger, daman keine Wagen hat, deren man sich statt

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