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Der Pr a t e r. — Schö n b r un
liebliche Brünnlcin und erweiterte den Bau; seineHunde waren in dem nahen Hundsthurm. Erstvon Joseph 1. und Theresien rührt die prächtigeSchöpfung her, die uns noch heute erfreut. — UnterMaximilians polizeylichen und Gewerbs - Satzungenfür Wien. verdient Bemerkung: sein Befehl auf dieStatte der alten Verwüstung, neue Weingärten aus-zusetzen, kein Kriegsvolk in die Mühlen zu legen(»565), keinerley Banditen, Spieler und loses Ge-sindel im Burgfrieden und Vorstädten, einschließlichSt. Ulrich aufzuhalten, keine Rumor - und Fechthän-del anzufangen. Alle Wirthe oder Hausherrn solltenihre Wohnparteyen täglich dem Bürgermeiüer undStadtguardi-Obersten schriftlich anzeigen und Nie-mand auf die Basteye», Courtine, oder übrigen Fe-stungswerke gehen, der nicht zur Stadtguardie gehört-(>566). — Die Polizeyordnung vom 3». Oet. ,568,jene Ferdinands vom i. Juny -542 und vom >5. Oct.»552 erneuernd, schreibt der Männer Kleider und derFrauen Zierde vor, eifert gegen den Luxus der Tafelnund die Leichtfertigkeit der Sitte», (llrk. des Nach-tragshefces Nr. » 6 r>, » 8 », » 8 g.) gegen „die Frefse-reyen" und den blauen Montag der Handwerker.(»56^ und » 571 ). Max gab ein Getreid-Kohl- undKalkmaß, Ellen und Gewicht, Goldschmied- und Zinn-gießerprobe ( 1570 ), verboth in der Pestzeit die Bä-der und den Kroaten den Viehhandel, nannte einenMagister der Sanität, Protomedicus der medizini-schen Facultät, (»56g, » 574 ), gab eine Marktord-nung, insonderheit wegen des Vorkaufs, ermunterte