Band 
Vierter Band.
Seite
75
JPEG-Download
 

Ha iid els - u iid Polizey-Satzungen. 75

lintev die vorzüglichen polizeilichen Satzungen gehö-ren , die auch in Wien , der Badegaste aus fernen Lan-den wegen, kundgemachte Badeordnnng Mathias fürdas Badner Bad (10. Vlay 16, 5 ), die Ausdeh-nung der am 19. Jänner ,5,5 durch Map I. gege-benen (am 3. März ,536 durch Ferdinand J. erläu-terten ) Niederlagsordnung durch MathiaL vom ,2.Äug, ,6,5. Es hatten nähmlich die Wiener auf ihrenalten Stapel - und Niederlagsrechren, festhaltend mitden Niederlegern oder fremden Kauf-und werbendenteuren solch schwere Irrung gehabt, daß diese sichstanz aus Wien und Österreich weggezogen. Map,hatte sie neuerdings dahin gezogen und zur Nerhü-thung ähnlichen Zwiespalts, soivohl die Waaren be-stimait, als auch die Quantität und Gestalt, in derselbe den fremdenKaufleuten, zwischen den zivey Jahr-märkten zu verkaufen erlaubt seyen. Zerbrochen GoldUnd Silber, offene Wechselbänke um Aufgabe derSilber-und Kupfermünze war verbothen, die Nieder«teger sollten in Bürgershäuscrn wohnen und keine eig-»e Küche führen. Alles auf der Wiener Stadnvagestewogen weiden, die Wiener aber, nicht mehr blos»ach i^cm Gefallen, die Gewölbe und Waarenlagerd^'r fremden Kausieute überfallen und besichtigen. —Ferdinand mußte aber schon wieder verbiethen, daß die^"ederleger keinen Notkauf treiben und was sie zu^Lien selbst kaufen, wieder daselbst verkaufen, auchbas Waarcnverzeichniß noch genauer specisiziren. Amumständlichsten rhar dieses Mathias Ordnung in Fol-stk eines Vergleichs zwischen den Wienern und den