Band 
Vierter Band.
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Wiens neue Klöster u n b Satzungen. 8g

tigste aber das erneuerte bürgerliche Einstandsrechtvon 1623 (X. 220. Nachtr. Heft llrk. Nr. 178). —Unruhige Zeiten, Unsicherheit des Eigenthums ,schwankendes Verhältnis) zwischen Geld und Waare,machte immer den Weihen der Juden blühen und er»regte meisi unvernünftiges Wüthen des Volkes undsogar Verfolgungen der Behörden wider sie. Trotzder mehrmahligen Vertreibung , der Reverse derFürsten, sie nicht in der Stadt zu dulden, und derhiefur von der Bürgerschaft bezahlten Aversualsiimme,waren ihnen doch viele Manchen und Gefalle ver-pachtet, was Ferdinand i. März 1627 scharf unter-sagte, nachdem er am 7. Jänner 1625 die alten Sa-tzungen wegen ihrer gänzlichen Ausschaffung erneuert.Am 7. Oct. >622 hatte er ihnen vielmehr vergötinr,„an einem schlechte» und abgelegenen Ort eine Syna-goge zu bauen, gegen dem, daß sie für solche bürger-liche Behausung , ein Freyhaus in der Stadt her-stellen und noch dazu jährlich 5 oo Gulden rheinischzum llnterhalt eines Sanikäcsmeisters beysteuern."In Folge dessen kauften sie das Haus MarimilianSchransers am Kienmarkl neben den sieben Büchernund stellten statt dessen als Freyhaus jenes des HerrnMaximilian Schrote! von Schrötelstei» in der Spie-gelgasse. — Als wiederhohlte Anschuldigungen undheftiger Unwille gegen sie, die Juden nochmahls ausder Stadt entfernte, schloffen sie (> 5 . Juny »626)eine Übereinkunft mit dem Bürgerspital „wegen ihrerHäuser im untern Werd, allwo sie von der Stadthinaus mußten, enthalb der Schlagbrucken und von