Ferdinand III. g5
fäll und das Lerenbecheramt (X. 127) waren ganz inden Händen der Stadt. Ihr war der Hauptmann amTabor und in der Wolfsbrücken-Schanze vereidet. —Seiltänzer und Besitzer fremder Thiere erscheinen1647 die gewöhnliche Ergötzlichkeit des Volkeswährend der Jahrmärkte, anstatt des ältern Schar-lach-und Pferderennens. — Die Durchgänge, Durch-häuser und engen Gäßchen wurden zu guter Stundezu sperren befohlen, damit das viele verdächtige Ge-sindel, das zur Nachtszeit die Straßen so unsichermache, von der Stadtquardia bey der Runde, leich-ter erkannt und zu Paaren getrieben werden könne,auch die Nachtmusiken beschränkt und nur den, mit einemZeugniß des Rectors (die auch nur auf ein halbes Jahrgelten sollten) Versehenen im Sommer bis 8, im Winterbis 7 gestattet, die Übertreter aber sollten dem Rumor»Meister und Stadtprofosen zur fernern Rüge verfallenseyn. — Protestanten waren schon wieder geduldet,denn die Gesetze der Stadt enthalten eigene Verfü-gungen, wie sie vor Gericht den Eid abzulegen hät-ten. — Die Stadt hielt beharrlich auf ihre Rechte,selbst gegen die Jesuiten hinsichtlich der uralten Dür-Zerschnle bey St. Stephan, die fortan beym Bis-thum bleiben solle (>635 — i638), — hinsichtlichihres Einstandsrechtes, das sie i65i auf den Federl-os am Lugeck und >656 bey der Befreyung des Ramb-hofes zwischen der Weihburg - und Dreybothenstraßegeltend machte. — Die Hochschule hatte am allen8leischmarkt ein Schulhaus, der Goldberg genannt,>t>o den armen Studenten, die sich vom Singen und