Städtische Satzungen und Sitten. 187
ständigkeitcn, den Behörden schon lange ein Dorn imAuge, gab Anlaß (167/4) zu einem förmlichen Treffenzwischen den Studenten und der Stadtquardia, wo-raus jener Umgang für immer abgeschafft wurde. Einzweyter, nicht minder sträflicher Studentenaufruhr fiel1691 vor. Die Wildheit der Studenten wurde durchihren abgesonderten Gerichtsstand und durch die, nachmehreren Todschlägen, an den Verbrecher» gleichwohlgeübte Gnade verstärkt. Manchen ausgepichten Bose-wichtern war das fahrende Studentenieben ein beque-mer Deckmantel, selbst zum listigsten Raub und anMitteln der Entweichung fehlte es den endlich Festge-nommenen nie. Zahllose Gefechte hatten sie inson-derheit mit den Schneidern und es begab sich nichtselten, daß 3 — 6 Raufbolde von Studenten, 6» — 80Schneider aus ihrer Herberge herausjagten und sichdas, für jene zubereitete Festmahl, wohl schmeckenließen.
Groß war auch der Unfug der Z w e y k ä m p f e,in denen die Gegner einander zuletzt auf offner Gasseanflelen. 1681 wurden zwey Franzosen von Rang,der Graf von Francheville und der Maltheser, Che-valier Machoup, jener durch einen Baron Gera, die-ser durch den Piemonteser Marchese Fleri getödtet.Ein Streit im Hazardspiele brachte dem OberstenBraida den Todesstoß von der Hand des schwedischenGrafen Horn. Darauf wurde über die Duellantenund ihre Secundante», Enthauptung und für die In-länder auch Gütcrconflscarion verhängt. Die aber ausfalscher Ehre, auch nur den Degen zum Zweykampf