*38 Städtische Satzungen und Sitten.
entblößen, sollten ohne Gnade am Pranger stehen. —-Der Graf von Rosenberg fiel unter dem Meucheldolchdes Abenteuerers Rosen, seines Rivalen um ein Re-giment, wie er eben von der Danksagung bey Hofnach Hause kehrend, aus der Kutsche stieg. Rosenentfloh aus seiner Haft, nahm aber zu Wittembergein gräßliches Ende. — Ein furchtbares Beyspiel derWildheit gab ein sicherer Franz Gruber, gewesenerVermalter beym Statthalter Grafen Jörg er, wel-cher wähnte, der Graf habe ihn verschwärzt und erkönne deßhalb kein anderes Brod finden. — An ihnselber die Mörderhand zu legen, schien dem Scheu-sal noch zu wenig. Er lauerte also seinem einzigentalentvollen Sohne an der Michaelerkirche auf, wieer eben aus dem Rath nach Hause fuhr und tödteteihn durch einen Pistolenschuß. Als er wenige Tagedarauf lebendig gerädert wurde, betheuerte er nochunter der Marter seine Höllenfreude, daß der alteGraf bis an seinen Tod keinen frohen Augenblickmehr haben werde! Diese Gelegenheiten zeigten zu-gleich, daß die Asylsrechte durch die Zeit und gesundeVernunft, sich von selbst beschränkten. Die Stadt-guardia und Rumorwache fing diese blutigen Thäteraus den Kirchen und Klöstern hinweg und vermachtesie sogar in der Nuntiatur. — Dir nächtlichen Schlit-tenfahrten mußten abgestellt und gegen die lautenGespräche und das Spazierengehen in den Kirchen undKaufen und Verkaufen i n und vor denselben,ernste Ver-bothe erlassen werden. — Bey der Todtenbeschau wur-de strengere Aufmerksamkeit befohlen(166Ö— 1677)/