Band 
Fünfter Band.
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126 I „ n e r e V e r m a l tu n g u. G e se tz g c b u n g.

Heu und traulichen Anklang sobald nicht verlieren.Die Reichsstädte, die geistlichen Wahlstaaren, die klei-nen Fürsten, Reichsgrafen, Reichsrittcr, thaten esdarin den andern bevor. Aus ihren Gebiethen kamdie Mehrzahl der Einwanderer und bey jeder großenVeränderung, durch Feindesnoth, durch Secularisa-tion oder Mediatisirung, eine förmliche „Schwaben-Wanderung" nach Wien, zumahl von Regensburgauf der Donau herunter. (Der Wiener nennt Alle»zwischen dem Jnn, Main und Rhein, Schwa-b c, bis Cöln und Coblcnz hinab.) Zahllose Bautenund Fabriken, ja man möchte sagen, ganz neue Vor-städte entstanden in dieser, durch ein kaum erhörtesWohlleben und beschleunigten Geldumlauf bezeichne-ten Zeit.

Das Jahr i 9 o 2 mag füglich auch in der Ge-setzgebung als ein Wendepunct angenommen wer-den, die mitten unter dem wildesten Kriegsgetöse, deLLandesvaters vorzüglichstes Augenmerk blieb. Deßhalberrang auch Österreich die Palme der vollständigstenund vollendetsten Gesetzbücher in Europa. Es ist hierder schickliche Ort eines, bey den einzelnen Jahrenviel zu sehr zerstückelten Überblickes. — Schondie unsterbliche Theresia befahl i-fbZ ein, für alledeut-schen Erblande anwendbares b ürg e rli ch e s G ese tz-buch. HofrathZenker trug hierzu (1760 — 1767) ei-nen voluminösen Civilcodep zusammen, worausRegierungsrath Horten einen Auszug verfaßte, des-sen I. Theil, 1787 in Wirksamkeit trat. Der Frey-herr von Martini, Josephs und Leopolds Lehrer,