Band 
Fünfter Band.
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CCXVII
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u r k u II d e II b u ch.

bey vestiglich geschüzt , vnd handtgehabt werden sollen.ES wahre den, daß irgent einer oder der andere von vn-sern Vorfahren, oder Vnß, bürgerliche Güelher zubcflzenabsonderlich befreyt wahre, oder auch Wir oder unsereNachkomben ainen, oder mehr auß Vnsern verdientenwürklichen Räthen, vnd Officiern (welcher jederzeit zuVnserm, vnd Vnserer Erben, vnd Nachkomben, gnädigi-sten gefallen stehen sollte) befreyen wurden. Wie dan auchinaleichcn Vnsern würklich an Vnsern Kay. Hoff, vnd9t- Ö. Regierung dienende Rath, vnd Officier, so vonWeyland Kaiser b'«rüi»»nclo prinio, unterm dato Aug-spurg, den zwolffken Martij, Anno Funffzebenhundert,Sechs vnd zwainziq, vnd dan diejenigen Personen, wel-che von ersthochgedachten Kaiser Ferdinands, Christseeli-gisten angedenkenS, sul> ciaio den Fünffzehenden Sep-tembris Anno Fünffzehenhundert, ain vnd Sechzig, we-gen erkäuff: vnd bewohnung der Bürgerlichen Häuser, vndGükher, befreyet worden, hierunter nicht verstanden,sondern die Ihnen ertheilte Freyheiten, alles ihres in-halkS, gänzlich bey Cräfften verbleiben, sonsten aber insgcmain vnd gegen allen andern, so nicht Bürger sein,jedem würklichen bürger, der Einstandt in die bürgerlichnHäuser, vnd Gückhcr vbuerstandener Massen frey zueglas-fen, vnd verbleibn solln. Vnd demnach die tägliche er-fahrung zu gnügen bezeugt, waß laider auß den vnder.schiedlichen Religionen, da dieselbn vnder der Bürger-schafft einwurzlen, für Zwnlracht, vnd Spaltung im glau-ben, ia auch entlich wider die Obrigkeit selbsten, allenvngehorsamb , Ausstaubt vnd Empörung entspringenthuen, derowegen, vnd damit dise Dnser Statt Wienn,in welcher vil lange Jahr, Vnsere in Gott allerscligistruhende Dralle Vorführer am Reich, vnd Vnserm Löbli-chen Hauß Österreich, Ihr Kaiser vnd Erzsürstliche Rest-denz, vnd Wohnungen gehabt, vnd vnder dero Regie-rung, von allen Bürgern, vnd Inwohnern (ausser war