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Hundert und vier und dreissigster Theil, welcher die Artikel Salz (Magnesium) bis Salzquellen enthält.
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Salzamtstag.

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zrir gemeinschaftlichen Ueberlegung und Berathungvortragen. Es müssen sämmtliche Brunnensoo«len gewogen werden, und über die ganze Be-rathung führt der Rentmeistcr ein Protokoll.

Zu einem solchen Tage kann man, außerMontag und Sonnabend, einen jeden Tag in derWoche wählen.

Der Abrechnungstag iss derjenige, anwelchem die Einnahme an Geld und die Ausgabean Salz und Pfannenstein von der verwichenenWoche in Richtigkeit gebracht werden. Die Ab-rechnung muß unter dem Vorsitze des DirectorSzwischen dem Rentmeistcr, Salzschrejber, Gegen-schreiber und Holzschreiber geschehen, und da solche ^die Einnahme und Ausgabe der vorigen Wochebetrifft, so ist der Montag der schicklichste Taghierzu. Der Salzschreiber muß an diesem Tagesein Manual oder Memorial und der Gegen-schreiber ebenfalls das seinige nebst den erhalte-nen Zetteln mitbringen.

Der Holzschreiber kann da, wo der Holz-tausch stark geht, kein Manual halten, worein iecseine Holztauschzettel einträgt, weil er solche mei-stens unter freiem Himmel austheilen muß, dahermüssen die von ihm ausgegebenen Holzzettel erstmit dem viäit des Salzschreibers, der sie nur insein Handbuch einträgt, bezeichnet seyn. DerHolzschreiber muß aber doch am Abrechnungs-tage gegenwärtig seyn, um seine Hand in denZetteln anzuerkennen. Dann werden die Manualedes Salzschreibers und Gegenschreibers coüatio-nirt, und wo sich nun eine Abweichung findet,da müssen die kleinen gedruckten Salz- und Holz-zettel dienen. Nachdem Alles richtig befundenworden, macht der Salzschreiber einen besonderen

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